Großer Waldameisenhaufen aus Kiefernnadeln im Wald als Hinweis auf den Artenschutz geschützter Ameisen
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Sind Ameisen geschützt? Artenschutz beachten

Nicht jede Ameise darf einfach bekämpft werden: Hügelbauende Waldameisen stehen in Deutschland unter besonderem Naturschutz. Dieser Beitrag erklärt, welche Arten geschützt sind, was das rechtlich bedeutet und an wen Sie sich wenden.

Warum Artenschutz bei Ameisen überhaupt eine Rolle spielt

Die meisten Menschen denken bei Ameisen an Schädlinge in der Küche. Tatsächlich sind die allermeisten heimischen Ameisenarten ökologisch wertvoll – sie lockern Boden, vertilgen Schadinsekten und sind Nahrung für viele Tiere. Ein Teil von ihnen ist sogar gesetzlich besonders geschützt. Wer im Garten ein großes Ameisennest findet, sollte deshalb nicht reflexartig zur Bekämpfung greifen, sondern zuerst klären, um welche Art es sich handelt. Hilfe dazu bietet der Beitrag Ameisenarten unterscheiden.

Welche Ameisen sind geschützt?

Geschützt sind in Deutschland die hügelbauenden Waldameisen der Gattung Formica – jene Arten, die die typischen großen Nesthügel aus Nadeln und Pflanzenteilen errichten, vor allem in und am Rand von Wäldern. Sie zählen nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Tierarten; ergänzt wird das durch den Schutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Eine Ausnahme bildet die Blutrote Raubameise (Formica sanguinea).

Nicht geschützt sind hingegen die typischen Haus- und Lästlingsarten, mit denen es die meisten zu tun haben: die Schwarze Wegameise / Gartenameise sowie die eingeschleppte Pharaoameise. Diese Arten dürfen bei Befall bekämpft werden. Der Schutzstatus betrifft also gerade nicht die Tiere in Ihrer Küche, sondern die Waldameisen-Hügel im Garten oder am Waldrand.

Was das Gesetz konkret verbietet

Bei den geschützten Waldameisen gilt nach § 44 BNatSchG ein striktes Zugriffsverbot. Die Tiere und ihre Nester dürfen nicht:

  • gefangen, verletzt oder getötet werden,
  • der Natur entnommen werden,
  • in ihrer Neststruktur beschädigt oder zerstört werden.

Das bedeutet praktisch: Ein hügelbauendes Waldameisennest darf weder mit Wasser übergossen, abgegraben, mit Gift behandelt noch eigenmächtig umgesetzt werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dieser Beitrag gibt deshalb bewusst keine Anleitung zum Entfernen oder Töten geschützter Ameisen.

Im Zweifel gilt: erst bestimmen, dann handeln. Wer einen großen Nesthügel im oder am Wald findet, geht zunächst davon aus, dass er geschützt sein könnte – und fragt nach, bevor er etwas unternimmt.

Wenn ein geschütztes Nest stört: der richtige Weg

Manchmal liegt ein Waldameisennest ungünstig – etwa direkt im Garten, auf einem Spielplatz oder dort, wo gebaut werden soll. Auch dann ist eigenmächtiges Handeln tabu. Der korrekte Weg ist die Umsiedlung durch Fachleute mit behördlicher Genehmigung:

  1. Wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.
  2. Eine Umsiedlung ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung vom Zugriffsverbot zulässig.
  3. Durchgeführt wird sie von zertifizierten Ameisenhegern oder fachkundigen Stellen, nicht in Eigenregie.

Auch Naturschutzverbände wie NABU oder BUND beraten zu Waldameisen und können erste Ansprechpartner sein. Häufig stellt sich dabei heraus, dass das Nest gar nicht entfernt werden muss, weil von den Tieren keine echte Gefahr ausgeht.

Geschützt heißt nicht gefährlich

Waldameisen verteidigen ihr Nest und können bei Störung beißen und Ameisensäure verspritzen, was unangenehm brennt. Eine ernsthafte Gefahr geht von ihnen für gesunde Menschen jedoch in der Regel nicht aus. Wer Abstand hält und den Hügel in Ruhe lässt, hat selten ein Problem. Mehr zu Reaktionen auf Ameisen lesen Sie unter Sind Ameisen gefährlich?.

Warum Waldameisen so wertvoll sind

Der gesetzliche Schutz kommt nicht von ungefähr. Hügelbauende Waldameisen gelten als Gesundheitspolizei des Waldes: Ein einziges großes Volk vertilgt täglich Zehntausende Insekten, darunter viele Forstschädlinge wie Raupen, die sonst Bäume kahlfressen würden. Sie verbreiten Pflanzensamen, lockern und durchlüften den Boden und sind selbst eine wichtige Nahrungsquelle für Vögel wie den Specht. Ihre Hügel sind zudem ganze Lebensgemeinschaften, in denen zahlreiche spezialisierte Arten leben. Weil ihre Bestände durch Lebensraumverlust zurückgegangen sind, hat der Gesetzgeber sie unter besonderen Schutz gestellt. Wer ein solches Nest im Garten duldet, beherbergt also einen ausgesprochen nützlichen Mitbewohner – und keinen Schädling, der bekämpft werden müsste. Diese ökologische Bedeutung erklärt, warum das Zugriffsverbot so streng gefasst ist und warum eine Umsiedlung nur als letztes Mittel und nur mit fachlicher Begleitung erfolgen soll.

Kurz zusammengefasst

  • Hügelbauende Waldameisen (Formica) sind besonders geschützt – nicht töten, nicht umsetzen, Nest nicht beschädigen.
  • Haus- und Lästlingsarten wie Wegameise und Pharaoameise sind nicht geschützt und dürfen bekämpft werden.
  • Stört ein geschütztes Nest, hilft nur der Weg über die Untere Naturschutzbehörde und eine fachgerechte, genehmigte Umsiedlung.

So bleiben Sie auf der rechtlich sicheren Seite und schützen zugleich nützliche Tiere. Diese Übersicht ersetzt keine verbindliche behördliche Auskunft – im konkreten Fall ist die Naturschutzbehörde die maßgebliche Stelle.

Häufige Fragen

Sind Ameisen in Deutschland geschützt?

Ein Teil von ihnen: Die hügelbauenden Waldameisen der Gattung Formica sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt, ergänzt durch § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Die typischen Haus- und Lästlingsarten wie Wegameise und Pharaoameise sind dagegen nicht geschützt und dürfen bekämpft werden.

Darf ich ein Waldameisennest im Garten entfernen?

Nein, nicht eigenmächtig. Geschützte Waldameisennester dürfen weder zerstört noch die Tiere getötet oder umgesetzt werden. Stört das Nest, müssen Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde wenden. Eine Umsiedlung ist nur mit Ausnahmegenehmigung und durch Fachleute zulässig.

Welche Ameisen darf ich bekämpfen?

Die nicht geschützten Haus- und Lästlingsarten, vor allem die Schwarze Wegameise beziehungsweise Gartenameise und die Pharaoameise. Diese typischen Küchen- und Hausameisen dürfen bei Befall bekämpft werden. Geschützt sind nur die hügelbauenden Waldameisen.

An wen wende ich mich bei einem geschützten Nest?

An die Untere Naturschutzbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Sie entscheidet über eine mögliche Ausnahmegenehmigung und vermittelt eine fachgerechte Umsiedlung durch zertifizierte Ameisenheger. Auch Naturschutzverbände wie NABU oder BUND beraten zu Waldameisen.

Was passiert, wenn ich ein geschütztes Nest zerstöre?

Das Zerstören eines Nests oder das Töten geschützter Waldameisen verstößt gegen das Zugriffsverbot nach § 44 BNatSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Deshalb sollten Sie bei einem großen Nesthügel im Zweifel immer zuerst die Naturschutzbehörde fragen, bevor Sie handeln.

Hinweis: Diese Art ist gesetzlich geschützt. Töten, Fangen oder Entfernen des Nestes kann verboten und bußgeldbewehrt sein — wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall können Urteile und Regelungen abweichen — im Zweifel Mieterverein oder Anwalt hinzuziehen.
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