Wohnungsschlüssel auf einem Mietvertrag neben einer Justizwaage zum Mietrecht bei Kakerlaken in der Mietwohnung
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Kakerlaken in der Mietwohnung: Wer zahlt und Mietminderung

Kakerlaken in der Mietwohnung sind in der Regel ein Mietmangel: Meist trägt der Vermieter die Bekämpfungskosten, und unter Umständen ist eine Mietminderung möglich. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage sachlich, mit Hinweisen zum richtigen Vorgehen und klarer Empfehlung, im Zweifel den Mieterverein einzuschalten.

Vorab ein wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Mietrechtliche Fragen entscheiden sich im Einzelfall, oft strittig und abhängig von Ursache, Ausmaß und Beweislage. Bei konkreten Problemen sollten Sie sich an einen örtlichen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden.

Kakerlakenbefall ist in der Regel ein Mietmangel

Ein Befall mit Kakerlaken beeinträchtigt die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung und gilt deshalb in aller Regel als Mangel der Mietsache im Sinne des Mietrechts. Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung während der gesamten Mietzeit in einem gebrauchstauglichen, also auch ungezieferfreien Zustand zu halten. Daraus folgt: Tritt ein Befall auf, muss der Vermieter ihn grundsätzlich beseitigen lassen.

Wer zahlt die Bekämpfung?

Die Kosten einer einmaligen, notwendigen Schädlingsbekämpfung trägt nach verbreiteter Rechtsauffassung in der Regel der Vermieter – es sei denn, der Mieter hat den Befall selbst verschuldet, etwa durch grobe Hygienemängel oder unsachgemäße Müllentsorgung. Den Verschuldensnachweis muss allerdings der Vermieter führen; allein die Behauptung reicht nicht. Da Schaben sehr häufig eingeschleppt werden oder über Leitungen aus anderen Wohnungen zuwandern, ist ein Verschulden des Mieters oft gar nicht gegeben.

Eine Sonderrolle spielen Kosten der laufenden, vorbeugenden Schädlingsbekämpfung in größeren Objekten: Diese können unter Umständen als Betriebskosten umlagefähig sein, wenn das im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Die Kosten der akuten Beseitigung eines konkreten Befalls fallen davon getrennt zu betrachten.

Mietminderung: möglich, aber einzelfallabhängig

Liegt ein Mangel vor, kann die Miete für die Dauer der Beeinträchtigung gemindert sein. Die Höhe hängt stark vom Einzelfall ab – von der Stärke des Befalls, den betroffenen Räumen und der Beeinträchtigung des Wohnens. Gerichte haben je nach Schwere sehr unterschiedliche Quoten anerkannt: von geringen Prozentsätzen bei leichtem Befall bis hin zu sehr hohen Minderungen bei massivem Befall, wenn die Tiere etwa auch tagsüber durch die Wohnung und über Geschirr laufen.

Es gibt keine feste Minderungsquote für Kakerlaken. Pauschale Prozentangaben aus dem Internet sind nur grobe Anhaltspunkte und keine Garantie.

Wichtig: Mindern Sie nicht eigenmächtig und ungeprüft, denn eine zu hohe oder unberechtigte Minderung kann zu Mietrückständen und im Extremfall zur Kündigung führen. Lassen Sie die Quote vorab vom Mieterverein oder einem Anwalt einschätzen.

Das richtige Vorgehen Schritt für Schritt

  1. Befall dokumentieren: Fotos, Datum, betroffene Räume und – falls vorhanden – Klebefallen mit gefangenen Tieren festhalten. Wie Sie den Befall sicher feststellen, lesen Sie unter Schabenbefall feststellen.
  2. Mangel anzeigen: Den Befall dem Vermieter umgehend und nachweisbar (am besten schriftlich) melden und zur Beseitigung mit angemessener Frist auffordern. Diese Mängelanzeige ist die Grundlage für alle weiteren Rechte.
  3. Mitwirken: Mieter sind verpflichtet, an der Beseitigung mitzuwirken, etwa Zutritt zu gewähren und die Wohnung vorzubereiten.
  4. Nicht eigenmächtig handeln: Weder selbst einen teuren Fachbetrieb beauftragen und die Rechnung weiterreichen noch eigenmächtig die Miete kürzen, ohne sich abzusichern.

Verschulden: Wann der Mieter zahlen muss

Hat der Mieter den Befall nachweislich durch eigenes Verhalten verursacht – etwa durch über lange Zeit nicht entsorgten Müll oder grobe Vernachlässigung der Hygiene – kann er für die Kosten herangezogen werden. Diese Konstellation ist aber die Ausnahme und muss vom Vermieter belegt werden. Schon deshalb ist gute Dokumentation im eigenen Interesse.

Mehrfamilienhaus: Befall meldet man trotzdem

Gerade in Mehrfamilienhäusern breiten sich Schaben über Leitungen und Schächte aus. Selbst wer den Befall für sich lösen möchte, sollte ihn dem Vermieter melden, weil eine wirksame Bekämpfung oft mehrere Wohnungen koordiniert betreffen muss. Verschweigen verschärft das Problem für alle. Mehr zur fachlichen Bekämpfung unter Wann der Kammerjäger nötig ist.

Beweissicherung: der oft unterschätzte Schlüssel

Viele mietrechtliche Auseinandersetzungen scheitern nicht am Recht, sondern an der Beweislage. Wer einen Befall geltend machen will, sollte ihn von Anfang an sauber dokumentieren: datierte Fotos, eine Auflistung der betroffenen Räume, gefangene Tiere in Klebefallen und Kopien der schriftlichen Mängelanzeige an den Vermieter. Hilfreich ist auch ein kurzes Protokoll, wann und wo Tiere auftraten. Diese Unterlagen sind später entscheidend, wenn es um die Frage des Verschuldens oder die Höhe einer möglichen Minderung geht. Bewahren Sie zudem den Schriftverkehr mit dem Vermieter auf. Eine gute Dokumentation kostet wenig Mühe, kann im Streitfall aber den Ausschlag geben.

Im Zweifel: Beratung einholen

Weil jede Konstellation anders liegt, ist die wichtigste Empfehlung: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie mindern oder eskalieren. Mietervereine bieten ihren Mitgliedern eine günstige Erstberatung, und ein Fachanwalt für Mietrecht kann die Erfolgsaussichten im Einzelfall einschätzen.

Häufige Fragen

Wer zahlt bei Kakerlaken in der Mietwohnung den Kammerjäger?

In der Regel der Vermieter, da der Befall meist ein Mietmangel ist und er die Wohnung ungezieferfrei halten muss. Eine Ausnahme gilt, wenn der Mieter den Befall nachweislich selbst verschuldet hat – diesen Nachweis muss aber der Vermieter führen.

Darf ich wegen Kakerlaken die Miete mindern?

Grundsätzlich kann ein Befall eine Mietminderung rechtfertigen, deren Höhe stark vom Einzelfall abhängt. Mindern Sie nicht eigenmächtig und ungeprüft, weil eine unberechtigte Kürzung zu Mietrückständen führen kann. Lassen Sie die Quote vorab vom Mieterverein oder Anwalt einschätzen.

Was muss ich als Mieter zuerst tun?

Den Befall dokumentieren (Fotos, Datum, Räume) und ihn dem Vermieter umgehend und nachweisbar, am besten schriftlich, anzeigen und zur Beseitigung auffordern. Diese Mängelanzeige ist die Grundlage für alle weiteren Rechte.

Muss ich zahlen, wenn der Befall eingeschleppt wurde?

Eine reine Einschleppung oder Zuwanderung über Leitungen begründet in der Regel kein Verschulden des Mieters. Zahlen muss der Mieter nur, wenn der Vermieter ein konkretes eigenes Verschulden, etwa grobe Hygienemängel, nachweisen kann.

An wen kann ich mich bei Streit mit dem Vermieter wenden?

An einen örtlichen Mieterverein, der seinen Mitgliedern eine günstige Erstberatung bietet, oder an einen Fachanwalt für Mietrecht. Beide können die Rechtslage und Erfolgsaussichten in Ihrem konkreten Fall einschätzen.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall können Urteile und Regelungen abweichen — im Zweifel Mieterverein oder Anwalt hinzuziehen.
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