Dunkler Dachboden bei Nacht mit Taschenlampenkegel auf den Dachsparren bei nächtlichen Mardergeräuschen
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Geräusche nachts auf dem Dachboden: Marder oder nicht?

Poltern über dem Schlafzimmer reißt einen nachts aus dem Schlaf, doch nicht jedes Geräusch stammt vom Marder. Anhand von Lautstärke, Tritt, Uhrzeit und Jahreszeit lässt sich erstaunlich gut eingrenzen, welches Tier sich eingenistet hat.

Erst zuhören, dann handeln

Nächtliche Geräusche auf dem Dachboden sind der häufigste Anlass, einen Marder zu vermuten. Tatsächlich kommen aber mehrere Tiere infrage, und nicht alle dürfen überhaupt bekämpft werden. Bevor Sie Maßnahmen ergreifen, lohnt sich deshalb genaues Hinhören: Wie schwer klingt der Tritt? Wann genau treten die Geräusche auf? Und vor allem: Hören Sie sie auch im Winter? Diese drei Fragen führen meist schon zur richtigen Spur.

So klingt ein Marder

Der Steinmarder ist ein vergleichsweise schweres Tier (etwa katzengroß) und macht entsprechend Lärm:

  • Lautes Poltern, Trampeln und Rollen, oft so deutlich, dass man meint, ein Kind oder eine Katze laufe über den Boden.
  • Kratzen und Scharren, wenn er Dämmung zerwühlt oder ein Nest baut.
  • Manchmal keckernde, fauchende Laute, vor allem in der Paarungszeit oder bei Streit zwischen Tieren.
  • Ein schwerer, unregelmäßiger Tritt mit Pausen, kein gleichmäßiges Rascheln.

Typisch ist die Uhrzeit: Der Marder ist dämmerungs- und nachtaktiv, am lautesten meist zwischen etwa 22 und 4 Uhr. Entscheidend ist außerdem: Der Marder ist das ganze Jahr über aktiv, auch mitten im Winter.

Womit man den Marder verwechselt

Die häufigsten Verwechslungen und ihre Unterscheidungsmerkmale:

Siebenschläfer

Siebenschläfer galoppieren mit kurzen, schnellen Trippelschritten, die leicht und flink klingen, fast wie ein Kind in Socken über Parkett. Dazu kommen typische Lautäußerungen: Zwitschern, Quieken, Fiepen und Pfeifen, oft viele Male hintereinander. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal ist die Jahreszeit: Siebenschläfer halten Winterschlaf. Hört man die Geräusche nur im Sommerhalbjahr und gar nicht im Winter, spricht alles für den Siebenschläfer. Wichtig: Der Siebenschläfer ist besonders geschützt und darf nicht bekämpft, gefangen oder getötet werden. Bei Verdacht hilft die zuständige Naturschutzbehörde weiter.

Mäuse und Ratten

Mäuse verursachen ein feines, leises Trippeln und Kratzen, meist in Wänden und Zwischendecken, oft begleitet von Nagegeräuschen. Ratten klingen etwas kräftiger, nagen aber ebenfalls deutlich hörbar. Beide nagen, der Marder praktisch nicht. Anhaltendes Knabbern und Nagen spricht also gegen den Marder.

Vögel und Insekten

Tauben oder andere Vögel unter dem Dach gurren und flattern und sind tagsüber aktiv. Auch ein Wespen- oder Hornissennest kann ein gleichmäßiges Summen oder Rascheln erzeugen, allerdings tagsüber. Nächtliches Poltern passt zu keinem von beiden.

Die Jahreszeit als Schlüssel

Eine einfache, aber sehr verlässliche Faustregel:

  • Geräusche nur im Sommerhalbjahr, Stille im Winter deutet stark auf den geschützten Siebenschläfer hin.
  • Geräusche auch im Januar und Februar schließen den Siebenschläfer fast aus, dann kommen Marder, Ratten oder Mäuse infrage.
  • Schweres Poltern plus eingetragene Beutereste, das ganze Jahr spricht für den Marder.

Eine Gesamtschau aller Befallszeichen, nicht nur der Geräusche, finden Sie unter Marder erkennen.

So bestätigen Sie den Verdacht

  1. Geräuschprotokoll führen: Notieren Sie Uhrzeit, Lautstärke und Art der Geräusche über einige Nächte und achten Sie auf die Jahreszeit.
  2. Dachboden bei Tageslicht kontrollieren: Suchen Sie nach Kot (Latrinen), zerwühlter Dämmung und Beuteresten. Marderkot ist 8 bis 10 cm lang, siehe Marderspuren und Marderkot.
  3. Mehlspur auslegen: Sie macht Trittsiegel mit fünf Zehen sichtbar.

Diese Beobachtungen helfen, das Tier sicher zu bestimmen, und sind später auch für einen Fachbetrieb wertvoll.

Wann Hilfe sinnvoll ist

Steht fest, dass es ein Marder ist, sollten Sie zügig handeln, denn nächtlicher Lärm geht oft mit Schäden an der Dämmung einher. Da der Marder dem Jagdrecht unterliegt, sind Fangen und Töten Privatpersonen in der Regel nicht erlaubt; sinnvoll und zulässig sind Vergrämung und das Abdichten der Zugänge. Bleibt unklar, welches Tier es ist, oder besteht der Verdacht auf eine geschützte Art, klären eine Naturschutzbehörde oder das BIOVEX-Netzwerk die Lage, bevor unnötige oder rechtlich heikle Maßnahmen ergriffen werden.

Das Wichtigste in Kürze

Marder poltern schwer und unregelmäßig zwischen 22 und 4 Uhr, das ganze Jahr über, und nagen nicht. Leichtes, schnelles Galoppieren mit Zwitschern nur im Sommer deutet auf den geschützten Siebenschläfer, der nicht bekämpft werden darf. Feines Trippeln mit Nagen spricht für Mäuse oder Ratten. Die Jahreszeit ist oft der schnellste Schlüssel zur richtigen Art.

Häufige Fragen

Marder oder Siebenschläfer, woran erkenne ich den Unterschied am Geräusch?

Der Marder poltert schwer und unregelmäßig und ist das ganze Jahr über aktiv. Der Siebenschläfer galoppiert leicht und schnell und gibt zwitschernde, fiepende Laute von sich, ist aber nur im Sommerhalbjahr aktiv und hält Winterschlaf. Geräusche im Januar oder Februar sprechen daher gegen den Siebenschläfer.

Zu welcher Uhrzeit ist ein Marder am lautesten?

Steinmarder sind dämmerungs- und nachtaktiv. Die lautesten Geräusche treten meist zwischen etwa 22 und 4 Uhr auf, wenn das Tier den Dachboden verlässt, zurückkehrt oder dort Beute bearbeitet und Nestmaterial zurechtzupft.

Können die Geräusche auch von Mäusen oder Ratten kommen?

Ja. Mäuse trippeln fein und leise, oft in Wänden, und nagen hörbar. Ratten klingen kräftiger, nagen aber ebenfalls. Anhaltendes Nagen spricht gegen den Marder, der praktisch nicht an Holz nagt. Bei Nagegeräuschen lohnt der Blick in die Mäuse- und Ratten-Ratgeber.

Hört man Marder auch im Winter?

Ja. Anders als der Siebenschläfer hält der Marder keinen Winterschlaf und ist ganzjährig aktiv. Nächtliche Geräusche mitten im Winter sind deshalb ein deutliches Indiz für einen Marder (oder für Mäuse beziehungsweise Ratten), nicht für den Siebenschläfer.

Darf ich gegen das Tier auf dem Dachboden sofort vorgehen?

Nur, wenn Sie sicher sind, um welches Tier es sich handelt, und die Maßnahme erlaubt ist. Marder unterliegen dem Jagdrecht (kein Fangen oder Töten durch Privatpersonen), Siebenschläfer sind besonders geschützt und tabu. Erlaubt sind Vergrämung und das Abdichten der Zugänge. Im Zweifel zuerst die Naturschutzbehörde oder einen Fachbetrieb fragen.
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