Geöffnete Lebendfalle mit Apfel und Nüssen als Köder zum tierschonenden Umsiedeln von Siebenschläfern
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Lebendfalle und Umsiedeln: rechtssicher und tierschonend

Lebendfalle und Umsiedeln klingen nach der tierfreundlichen Lösung – doch beim geschützten Siebenschläfer gilt schon das Fangen rechtlich als Eingriff. Ohne Abstimmung mit der Naturschutzbehörde drohen Bußgeld und Tierleid.

Warum Umsiedeln nicht einfach „die nette Variante" ist

Viele halten das Einfangen mit der Lebendfalle und das Aussetzen im Wald für die humane Lösung. Tatsächlich ist die Rechtslage heikel: Der Siebenschläfer ist besonders geschützt, und nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz zählt bereits das Fangen zu den verbotenen Zugriffen – nicht erst das Töten. Wer ohne Genehmigung zur Falle greift, riskiert ein Bußgeld. Hinzu kommt: Ein falsch umgesiedeltes Tier hat oft schlechte Überlebenschancen. Umsiedeln ist deshalb die letzte Option, nicht der erste Griff.

Erst die erlaubten Wege ausschöpfen

Bevor überhaupt eine Falle in Betracht kommt, sollten die genehmigungsfreien Maßnahmen ausgereizt sein:

In den allermeisten Fällen lässt sich das Problem so lösen, ganz ohne Fang. Erst wenn das nicht gelingt, wird Umsiedeln zum Thema – und dann nur auf dem korrekten Weg.

Der rechtssichere Ablauf

Der erste Schritt zum Umsiedeln ist kein Werkzeug, sondern ein Anruf bei der unteren Naturschutzbehörde.
  1. Naturschutzbehörde kontaktieren: Sie ist über Ihre Kreis- oder Stadtverwaltung erreichbar, berät in der Regel kostenlos und entscheidet über eine Ausnahmegenehmigung.
  2. Genehmigung abwarten: Erst mit Freigabe darf gefangen werden – häufig unter Auflagen oder durch eine fachkundige Person.
  3. Fachgerecht fangen: Nur mit geeigneter, schonender Lebendfalle, engmaschig kontrolliert, damit das Tier nicht lange ausharrt.
  4. Korrekt aussetzen: Nach fachlicher Empfehlung in geeignetem Lebensraum und ausreichender Entfernung, damit das Tier nicht zurückfindet.

Tierschutz: Worauf es beim Fangen ankommt

Wenn die Behörde grünes Licht gibt, entscheidet die Sorgfalt über das Wohl des Tieres:

  • Engmaschige Kontrolle: Die Falle mehrmals täglich prüfen – ein gefangenes Tier darf nicht stunden- oder gar tagelang ausharren.
  • Keine Trennung von Jungen: In der Aufzuchtzeit würde ein gefangenes Muttertier die Jungen im Nest zurücklassen.
  • Kein Fang im Winterschlaf: Im Winter eingefangene Tiere dürfen nicht ausgesetzt werden – sie würden die Kälte ohne vorbereitetes Quartier nicht überstehen.
  • Stressarm transportieren: dunkel, ruhig und kurz.

Was mit umgesiedelten Tieren wirklich passiert

Die Vorstellung, ein im Wald freigelassenes Tier lebe dort glücklich weiter, ist leider zu optimistisch. Umsiedlung bedeutet für den standorttreuen Siebenschläfer enormen Stress: Er kennt das fremde Revier nicht, muss Nahrungsquellen, Verstecke und Schlafplätze neu finden und trifft auf bereits ansässige Artgenossen, die ihr Territorium verteidigen. Die Überlebenschancen sind dadurch deutlich geringer als am vertrauten Ort. Genau deshalb betrachten Fachleute und Naturschutzbehörden das Umsiedeln als problematisch und nur als letztes Mittel – und genehmigen es entsprechend zurückhaltend.

Warum Aussperren fast immer die bessere Wahl ist

Das beste Umsiedeln ist das, bei dem das Tier von selbst geht und einfach nicht mehr hineinkommt.

Beim Aussperren bleibt der Siebenschläfer in seinem angestammten Lebensraum, sucht sich eigenständig ein neues Quartier in der Nähe – idealerweise einen angebotenen Nistkasten – und ist dabei keinem Fang- und Transportstress ausgesetzt. Für Sie entfallen Genehmigungsverfahren, Tierschutzauflagen und die Suche nach einem geeigneten Aussetzungsort. Das Ergebnis ist dasselbe – das Tier ist aus dem Haus –, nur tierschonender, rechtlich einfacher und nachhaltiger. Umsiedeln bleibt damit dem seltenen Fall vorbehalten, in dem Vergrämen und Aussperren nachweislich nicht funktionieren.

Warum das oft ein Fall für Fachleute ist

Die Kombination aus Genehmigungspflicht, Tierschutzauflagen und der Frage nach dem geeigneten Aussetzungsort macht das Umsiedeln anspruchsvoll. Das BIOVEX-Netzwerk stimmt sich mit der Naturschutzbehörde ab, fängt fachgerecht und schonend und sichert anschließend das Gebäude, damit kein neues Tier nachzieht. Das ist meist der sicherere Weg als das eigenständige Hantieren mit einer Falle – sowohl rechtlich als auch für das Tier. Eine Übersicht der Kosten finden Sie im entsprechenden Beitrag.

Die sympathische Alternative

Wer dem Tier nicht nur das Quartier nehmen, sondern auch etwas zurückgeben möchte: Ein Nistkasten am Gartenrand bietet ein Ersatzquartier in sicherer Entfernung zum Haus. So wird aus dem Konflikt eine Koexistenz.

Häufige Fragen

Darf ich einen Siebenschläfer mit der Lebendfalle fangen?

Nicht ohne Genehmigung. Beim besonders geschützten Siebenschläfer zählt schon das Fangen zu den verbotenen Zugriffen nach § 44 BNatSchG. Sie benötigen vorab eine Ausnahme der unteren Naturschutzbehörde.

Wie weit muss ich ein gefangenes Tier aussetzen?

So weit, dass es nicht zurückfindet, in geeignetem Lebensraum – die genaue Entfernung gibt die Naturschutzbehörde im Einzelfall vor. Wichtig ist außerdem, dass am Aussetzungsort passende Bedingungen herrschen.

Darf ich im Winter gefangene Tiere aussetzen?

Nein. Im Winterschlaf oder bei Kälte eingefangene Siebenschläfer würden ohne vorbereitetes Quartier nicht überleben. Fang und Umsiedlung gehören in die warme, aktive Jahreszeit – und nur mit Genehmigung.

Wie oft muss ich eine Lebendfalle kontrollieren?

Mehrmals täglich. Ein gefangenes Tier darf nicht lange ausharren – aus Tierschutzgründen und meist auch als behördliche Auflage. Wer das nicht sicherstellen kann, sollte die Falle nicht aufstellen.

Lohnt sich Umsiedeln überhaupt?

Nur als letzte Option. In den meisten Fällen lösen sanftes Vergrämen und konsequentes Abdichten das Problem genehmigungsfrei. Umsiedeln ist aufwendig, genehmigungspflichtig und für das Tier riskant.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall können Urteile und Regelungen abweichen — im Zweifel Mieterverein oder Anwalt hinzuziehen.
Hinweis: Diese Art ist gesetzlich geschützt. Töten, Fangen oder Entfernen des Nestes kann verboten und bußgeldbewehrt sein — wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
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