Steiler kegelförmiger Maulwurfshügel im Rasen, dessen Verwechslung mit der Wühlmaus teuer wird
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Maulwurf geschützt: warum die Verwechslung teuer wird

Der Maulwurf ist in Deutschland eine besonders geschützte Art und darf weder gefangen noch getötet werden. Wer ihn mit einer Wühlmaus verwechselt und bekämpft, riskiert ein empfindliches Bußgeld - deshalb steht die sichere Bestimmung vor jeder Maßnahme.

Warum der Maulwurf geschützt ist

Der Europäische Maulwurf zählt nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. Das bedeutet: Er darf nicht gefangen, nicht verletzt und nicht getötet werden, und auch seine Gänge dürfen nicht gezielt zerstört werden, um ihn zu vertreiben. Hintergrund ist sein ökologischer Nutzen - der Maulwurf ist ein reiner Insekten- und Wurmfresser, der Engerlinge, Larven und Schnecken vertilgt und den Boden durchlüftet. An Pflanzenwurzeln geht er nicht.

Genau das ist der Unterschied zur Wühlmaus

Die Wühlmaus - im Garten meist die Schermaus - ist dagegen ein Pflanzenfresser, der an Wurzeln, Knollen und jungen Obstbäumen erheblichen Schaden anrichtet. Sie ist nicht besonders geschützt und darf bekämpft werden. Das Problem: Beide werfen Erdhaufen auf und legen Gänge an - oberirdisch sehen ihre Spuren auf den ersten Blick ähnlich aus. Die Verwechslung ist deshalb häufig, und sie kann teuer werden.

Was bei einer Verwechslung droht

Tötet jemand einen Maulwurf - auch versehentlich, weil er ihn für eine Wühlmaus hält -, handelt er ordnungswidrig oder begeht je nach Schwere sogar eine Straftat. Die Bußgelder werden von den Bundesländern festgelegt und reichen je nach Fall von vierstelligen Beträgen bis - in besonders schweren Fällen und nach den oberen Rahmen des Naturschutzrechts - zu sehr hohen Summen. Schon das blinde Begasen oder Vergiften eines Gangs, ohne zu wissen, wer darin lebt, ist also ein echtes Risiko.

Merksatz: Im Zweifel gilt der Artenschutz. Wer nicht sicher ist, ob eine Wühlmaus oder ein Maulwurf gräbt, darf nicht bekämpfen - sondern muss erst bestimmen.

So unterscheiden Sie die beiden sicher

Die wichtigsten Merkmale auf einen Blick:

  • Erdhaufen Maulwurf: hoch, rund, kegelförmig, aus feiner, lockerer Erde; das Gangloch liegt mittig unter dem Haufen.
  • Erdhaufen Wühlmaus: flacher, unregelmäßiger, oft mit Wurzel- und Pflanzenresten durchsetzt; das Gangloch liegt seitlich.
  • Gangform: Maulwurfgänge sind eher rund und hochoval; Wühlmausgänge sind breiter als hoch (queroval).
  • Schaden: Welken junge Bäume, lassen sich Pflanzen leicht aus dem Boden ziehen oder sind Wurzeln angefressen, spricht das klar für die Wühlmaus.

Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie unter Wühlmaus oder Maulwurf? und im Beitrag Gänge und Erdhaufen richtig deuten. Wie sich ein Wühlmausbefall sonst noch äußert, zeigt Wühlmaus erkennen.

Der Maulwurf stört - was ist erlaubt?

Schöne Erdhaufen im Rasen sind ärgerlich, aber der Maulwurf bleibt geschützt. Erlaubt ist nur die schonende Vertreibung mit Mitteln, die das Tier weder verletzen noch töten - etwa Geräusch- und Geruchsquellen, die ihn zum Abwandern bewegen. Fangen, Vergiften, Begasen oder das Fluten der Gänge sind dagegen tabu. Bei Unsicherheit oder geplanten Eingriffen in der Nähe von Maulwurfgängen ist die untere Naturschutzbehörde der richtige Ansprechpartner; sie kann im Einzelfall Auskunft geben oder Ausnahmen prüfen.

Warum die Verwechslung so häufig passiert

Die meisten Verwechslungen entstehen, weil Gartenbesitzer nur die Erdhaufen sehen und vorschnell handeln - das Tier selbst bekommt man kaum je zu Gesicht. Hinzu kommt, dass die Wühlmaus oft bestehende Maulwurfgänge mitbenutzt. Findet man also in einem Maulwurfsystem Frasschäden an Wurzeln, können beide Tiere gleichzeitig im Garten leben. Das macht die Sache heikel: Eine Falle, die man für die Wühlmaus stellt, kann den Maulwurf treffen, der denselben Gang nutzt. Genau deshalb genügt es nicht, irgendwo Erdhaufen zu sehen - man muss den konkreten Gang und die typischen Frassspuren der Wühlmaus zuordnen, bevor man eine Falle setzt.

Auch andere Gartentiere stehen unter Schutz

Der Maulwurf ist nicht das einzige geschützte Tier, das im Garten gräbt oder Nähe zur Wühlmaus-Thematik hat. Auch Igel, viele Spitzmäuse, Fledermäuse, Eidechsen und zahlreiche Vögel stehen unter Schutz. Wer im Garten mit Gift oder Begasung hantiert, gefährdet häufig unbeabsichtigt solche Nützlinge mit - ein weiterer Grund, gezielt und artgerecht vorzugehen statt flächig zu vergiften. Giftfreie, gezielte Fallen für bestätigte Wühlmausgänge sind auch unter diesem Gesichtspunkt die schonendere Wahl.

Sicher handeln statt teuer raten

Bevor Sie zu Falle, Köder oder Gas greifen, lohnt sich im Zweifel der fachkundige Blick. Ein Schädlingsbekämpfer bestimmt die Art zweifelsfrei, hält den Artenschutz ein und wählt eine zulässige Methode. Das BIOVEX-Netzwerk vermittelt Ihnen einen ortsnahen Betrieb - das ist meist günstiger als ein Bußgeld wegen einer Verwechslung. Welche rechtlichen Pflichten zwischen Nachbarn und im Mietverhältnis gelten, lesen Sie zusätzlich unter Recht: Nachbar, Mieter und Verkehrssicherungspflicht.

Häufige Fragen

Ist der Maulwurf in Deutschland wirklich geschützt?

Ja. Der Maulwurf zählt nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten und darf weder gefangen, verletzt noch getötet werden. Erlaubt ist nur eine schonende Vertreibung, die das Tier nicht schädigt.

Was kostet es, wenn ich aus Versehen einen Maulwurf töte?

Das Bußgeld legen die Bundesländer fest. Es reicht je nach Fall von vierstelligen Beträgen bis hin zu sehr hohen Summen im oberen Rahmen des Naturschutzrechts. Auch eine versehentliche Tötung durch Verwechslung kann geahndet werden.

Wie unterscheide ich Maulwurf und Wühlmaus an den Erdhaufen?

Maulwurfshaufen sind hoch, rund und aus feiner, lockerer Erde, mit mittigem Gangloch. Wühlmaushaufen sind flacher, unregelmäßig, oft mit Wurzelresten durchsetzt, und das Gangloch liegt seitlich. Wühlmausgänge sind breiter als hoch.

Darf ich einen störenden Maulwurf wenigstens vertreiben?

Ja, eine schonende Vertreibung mit Mitteln, die ihn nicht verletzen oder töten, ist erlaubt - etwa Geräusch- oder Geruchsquellen. Fangen, Vergiften, Begasen oder Fluten der Gänge sind dagegen verboten.

An wen wende ich mich bei Unsicherheit?

An die untere Naturschutzbehörde Ihrer Gemeinde, die zu Schutzstatus und Ausnahmen Auskunft gibt, oder an einen fachkundigen Schädlingsbekämpfer, der die Art sicher bestimmt und gesetzeskonform vorgeht.

Hinweis: Diese Art ist gesetzlich geschützt. Töten, Fangen oder Entfernen des Nestes kann verboten und bußgeldbewehrt sein — wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall können Urteile und Regelungen abweichen — im Zweifel Mieterverein oder Anwalt hinzuziehen.
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