Sanierungsstelle mit freigelegtem Mauerwerk und gebohrten Injektionslöchern bei der Hausschwamm-Sanierung nach DIN 68800
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Hausschwamm-Sanierung nach DIN 68800-4: Ablauf

Die Sanierung von Echtem Hausschwamm folgt in Deutschland der DIN 68800-4 – einem klaren Regelwerk vom Feststellen des Befalls bis zur dauerhaften Trockenlegung. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf Schritt für Schritt, ohne Fachchinesisch.

Was die DIN 68800-4 regelt

Die DIN 68800-4 (aktuelle Fassung Dezember 2020) trägt den Titel „Holzschutz – Teil 4: Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten". Sie ist der maßgebliche technische Standard, an dem sich eine fachgerechte Hausschwammsanierung in Deutschland messen lassen muss. Zwei Grundsätze stehen am Anfang: Befall und Befallsausmaß werden durch einen Sachverständigen festgestellt, die Bekämpfung durch einen Fachbetrieb ausgeführt. Das ist kein Formalismus – beim Echten Hausschwamm entscheidet die saubere Befallserkundung über Erfolg oder teuren Wiederbefall.

Der Ablauf einer normgerechten Sanierung

Schritt 1: Ursache der Feuchtigkeit beseitigen

Ohne Feuchtigkeit kein Hausschwamm. Deshalb steht ganz am Anfang das Abstellen der Feuchtequelle – ein undichtes Dach, aufsteigende Mauerfeuchte, ein Rohrbruch oder fehlende Abdichtung. Ohne diesen Schritt ist jede weitere Maßnahme sinnlos, weil der Pilz zurückkehrt. Das befallene Mauerwerk und Holz müssen anschließend dauerhaft trocken gehalten werden; ohne Feuchtigkeit stellt der Pilz seinen Stoffwechsel ein und zerstört kein Holz mehr.

Schritt 2: Befallsausmaß festlegen

Auf Basis des Gutachtens wird der befallene Bereich abgegrenzt. Wichtig ist, dass auch das verdeckte Geflecht im Mauerwerk erfasst wird – der Echte Hausschwamm wächst unsichtbar durch Fugen und hinter Putz weiter.

Schritt 3: Befallenes Holz entfernen

Zerstörtes Holz wird ausgebaut – und zwar großzügig: in der Regel etwa 1,5 Meter über den sichtbaren Befall hinaus in den gesund erscheinenden Bereich. Diese Sicherheitszone fängt das nicht sichtbare Myzel ab. Das Befallholz wird sachgerecht und so entsorgt, dass keine Sporen verschleppt werden.

Schritt 4: Putz und Mauerwerk freilegen

Vom Pilz durchwachsener Putz wird abgeschlagen, Fugen werden ausgekratzt. So wird das Myzel im Mauerwerk zugänglich und die nachfolgende Behandlung kann wirken.

Schritt 5: Behandlung der verbleibenden Bauteile

Verbleibendes, tragfähiges Holz wird mit einem zugelassenen Holzschutzmittel behandelt. Das angrenzende Mauerwerk wird – wo nötig – gegen das Durchwachsen gesichert. Dazu wird ein Schwammsperrmittel großflächig aufgetragen oder im Bohrlochtränkverfahren über Bohrlöcher in das Mauerwerk eingebracht, sodass eine Sperrzone entsteht. Diese chemischen Maßnahmen sind kein Selbstzweck: Die Norm und das Umweltbundesamt stellen die dauerhafte Trockenlegung in den Vordergrund, chemische Sperren ergänzen sie dort, wo befallenes Mauerwerk nicht entfernt werden kann.

Schritt 6: Wiederaufbau mit dauerhaftem Feuchteschutz

Erst wenn alles trocken ist, wird wieder aufgebaut – möglichst mit baulich-konstruktivem Schutz, der erneute Feuchte ausschließt. Mehr dazu im Beitrag Hausschwamm vorbeugen.

Bekämpfungsverfahren innerhalb der Norm

Die DIN 68800-4 kennt neben den chemischen Maßnahmen auch das thermische Heißluftverfahren als anerkanntes Sonderverfahren. Welche Methode wo sinnvoll ist, vergleicht der Beitrag Bekämpfungsmethoden im Detail. Entscheidend ist immer, dass die Verfahren auf das tatsächliche Befallsbild abgestimmt sind.

Dauer und Erfolgskontrolle

Wie lange eine Sanierung dauert, hängt vom Ausmaß ab – von wenigen Tagen bei begrenztem Befall bis zu mehreren Wochen, wenn tragende Bauteile, Trockenlegung und Wiederaufbau zusammenkommen. Der zeitkritischste Faktor ist oft die Austrocknung: Mauerwerk und Bauteile müssen wirklich trocken sein, bevor wieder geschlossen wird, sonst ist die Mühe umsonst.

Genauso wichtig wie die Maßnahme selbst ist die Erfolgskontrolle. Nach der Sanierung sollten die behandelten Bereiche über einen längeren Zeitraum auf Restfeuchte und neue Pilzaktivität überwacht werden – etwa durch wiederholte Holzfeuchtemessungen. Erst wenn die Werte dauerhaft im sicheren Bereich bleiben, gilt die Sanierung als gelungen. Lassen Sie sich Maßnahmen, verwendete Mittel und Kontrollergebnisse dokumentieren – das ist später für Versicherung, Verkauf oder Gewährleistung wertvoll.

Warum die Norm so streng ist

Der Echte Hausschwamm gilt als gefährlichster holzzerstörender Pilz, weil er Wasser transportiert, durch Mauerwerk wächst und tragende Bauteile in vergleichsweise kurzer Zeit zerstören kann. Eine nur oberflächlich behandelte Stelle führt häufig zum Wiederbefall – mit dann noch höheren Kosten. Die scheinbar aufwendigen Schritte der DIN 68800-4 sind genau deshalb so gewählt: Sie sollen den Pilz vollständig und dauerhaft beseitigen, nicht nur kosmetisch.

Die wichtigste Regel der gesamten Sanierung lautet: erst die Feuchtigkeit dauerhaft beseitigen – alles andere ist sonst verlorene Mühe.

Grenzen der Eigenleistung

Eine Sanierung nach DIN 68800-4 ist kein Heimwerkerprojekt. Sie verlangt die fachliche Befallserkundung, den richtigen Rückbauumfang, den sachgerechten Umgang mit Holzschutzmitteln und die saubere Trockenlegung. Fehler an einer einzigen Stelle gefährden den gesamten Erfolg. Wer vor einer Hausschwammsanierung steht, sollte deshalb auf eine sachkundige Begutachtung und einen erfahrenen Fachbetrieb setzen – das BIOVEX-Netzwerk vermittelt entsprechende Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Was besagt die DIN 68800-4?

Die DIN 68800-4 (Fassung 2020-12) regelt Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten. Sie verlangt, dass Befall und Ausmaß durch einen Sachverständigen festgestellt und die Bekämpfung durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden – inklusive Beseitigung der Feuchteursache.

Wie viel befallenes Holz muss entfernt werden?

Befallenes Holz wird in der Regel etwa 1,5 Meter über den sichtbaren Befall hinaus in den gesund erscheinenden Bereich entfernt. Diese Sicherheitszone soll das nicht sichtbare Pilzgeflecht zuverlässig miterfassen.

Was ist eine Schwammsperre?

Eine Schwammsperre verhindert, dass der Echte Hausschwamm durch das Mauerwerk weiterwächst. Dazu wird ein Schwammsperrmittel großflächig aufgetragen oder im Bohrlochtränkverfahren über Bohrlöcher in das Mauerwerk eingebracht, sodass eine Sperrzone entsteht.

Reicht es, das Holz auszutauschen?

Nein. Ohne Beseitigung der Feuchteursache und ohne Sicherung des durchwachsenen Mauerwerks kehrt der Pilz zurück. Die DIN 68800-4 stellt deshalb die dauerhafte Trockenlegung an den Anfang; ohne Feuchtigkeit stellt der Hausschwamm seinen Stoffwechsel ein.

Kann ich nach DIN 68800-4 selbst sanieren?

In aller Regel nicht. Die Norm verlangt eine fachliche Befallsfeststellung und Ausführung durch einen Fachbetrieb. Fehler beim Rückbauumfang oder bei der Trockenlegung führen häufig zu teurem Wiederbefall.

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