Unberührtes Spinnennetz in einem Gartenstrauch zum Artenschutz und Schutzstatus von Spinnen
Ratgeber / Spinnen / Stehen Spinnen unter Schutz? Artenschutz und Umgang

Stehen Spinnen unter Schutz? Artenschutz und Umgang

Spinnen genießen als wild lebende Tiere den allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes – sie ohne vernünftigen Grund zu töten, ist nicht erlaubt. Einige wenige Arten sind sogar besonders oder streng geschützt.

Viele Menschen wissen nicht, dass Spinnen in Deutschland unter rechtlichem Schutz stehen. Tatsächlich greift hier das Naturschutzrecht: Spinnen sind als wild lebende Tiere geschützt, und ihr mutwilliges Töten ist keine Bagatelle. Dieser Beitrag erklärt, was der Schutz bedeutet, welche Arten besonders geschützt sind und wie man sich richtig verhält – ohne Panik, aber mit dem nötigen Respekt vor dem Gesetz.

Der allgemeine Schutz: das Bundesnaturschutzgesetz

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es untersagt, wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Dieser allgemeine Schutz erstreckt sich grundsätzlich auch auf Spinnen. Das bedeutet im Klartext: Eine Spinne aus reiner Abneigung totzuschlagen, ist rechtlich nicht gedeckt, da sich das Tier mühelos schonend heraussetzen lässt. Der Schutz umfasst nach dieser Lesart auch die Lebensstätten – wozu Spinnennetze gezählt werden können.

Was ein 'vernünftiger Grund' ist, wird im Einzelfall ausgelegt. Eine echte Gefahrenabwehr oder Notwehrsituation kann ein Grund sein; bloßer Ekel ist es in der Regel nicht. Da heimische Spinnen ohnehin harmlos sind – nachzulesen im Beitrag Harmlos und nützlich –, ist das Töten fast nie nötig.

Besonders und streng geschützte Arten

Über den allgemeinen Schutz hinaus gibt es einige wenige Spinnenarten, die in Deutschland einen besonderen oder strengen Schutzstatus genießen. Für sie gelten verschärfte Verbote: Sie dürfen ohne behördliche Genehmigung nicht einmal gefangen oder gestört werden. Zu diesen Arten zählen beispielsweise die Röhrenspinne (Eresus) und Vertreter der Jagdspinnen wie Dolomedes. Diese Arten leben jedoch in speziellen Lebensräumen wie Heiden, Mooren oder an Gewässern – in der Wohnung trifft man sie praktisch nie.

Die typischen Hausspinnen wie Hauswinkelspinne, Zitterspinne oder die eingewanderte Nosferatu-Spinne gehören nicht zu den besonders geschützten Arten. Für sie gilt 'nur' der allgemeine Tötungsschutz – der aber, wie beschrieben, das eigenmächtige Tören ohne Grund untersagt.

Was bedeutet das für den Umgang zu Hause?

In der Praxis ist die Botschaft einfach und entlastend: Sie müssen weder eine Art bestimmen noch eine Behörde fragen, wenn eine Spinne durchs Wohnzimmer läuft. Der naturschutzkonforme und zugleich einfachste Weg ist immer derselbe – das Tier schonend nach draußen setzen, statt es zu töten. Wie das mit Glas und Papier in Sekunden gelingt, zeigt der Beitrag Spinnen selbst loswerden, ohne sie zu töten. Damit handeln Sie rechtssicher, tierschutzgerecht und behalten zugleich einen nützlichen Insektenfänger.

Wenn es um geschützte Arten geht

Sollten Sie tatsächlich einmal vermuten, eine besonders oder streng geschützte Art vor sich zu haben – etwa im Garten, an einem Gewässer oder in einem naturnahen Lebensraum –, gilt: nicht anfassen, nicht fangen, nicht stören. Auskunft und Hilfe geben die untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt sowie naturkundliche Verbände und fachkundige Berater. Dieser Beitrag dient der Aufklärung und ersetzt keine behördliche Auskunft im konkreten Fall.

Bußgelder – die ernste Seite

Verstöße gegen das Naturschutzrecht sind keine Lappalie. Das mutwillige Töten geschützter wild lebender Tiere ohne vernünftigen Grund kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, und je nach Art und Schwere sind erhebliche Bußgelder möglich. Diese rechtliche Drohkulisse ist ein weiterer guter Grund, im Zweifel zum Glas statt zur Fliegenklatsche zu greifen.

Warum dieser Schutz sinnvoll ist

Der rechtliche Schutz von Spinnen mag auf den ersten Blick übertrieben wirken, hat aber gute Gründe. Spinnen sind ein unverzichtbarer Teil des Ökosystems: Sie regulieren als Räuber die Bestände unzähliger Insekten und sind zugleich Nahrung für Vögel, Igel und andere Tiere. Ein Rückgang der Spinnen hätte spürbare Folgen für das ökologische Gleichgewicht. Der allgemeine Tötungsschutz im Naturschutzrecht ist deshalb kein Sonderrecht für Spinnen, sondern Teil eines umfassenden Grundsatzes, der wild lebende Tiere generell vor mutwilliger, grundloser Vernichtung bewahrt. Für den Alltag bedeutet das vor allem eine Haltungsfrage: Statt reflexhaft zur Fliegenklatsche zu greifen, lohnt der Gedanke, dass das kleine Tier draußen wie drinnen nützliche Arbeit leistet. Wer es schonend heraussetzt, handelt im Sinne des Gesetzes und der Natur zugleich. Diese Sichtweise deckt sich mit dem, was der Beitrag Harmlos und nützlich ausführt – Schutz und Eigennutz fallen hier zusammen.

Fazit

Spinnen stehen unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes; sie ohne vernünftigen Grund zu töten, ist nicht erlaubt. Wenige Arten sind sogar besonders oder streng geschützt, kommen aber nicht in Wohnungen vor. Der richtige – und einfachste – Umgang ist immer das schonende Heraussetzen; bei Verdacht auf eine geschützte Art hilft die untere Naturschutzbehörde.

Häufige Fragen

Stehen Spinnen in Deutschland unter Schutz?

Ja. Als wild lebende Tiere genießen sie den allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes, das es untersagt, sie ohne vernünftigen Grund mutwillig zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Einige wenige Arten sind darüber hinaus besonders oder streng geschützt.

Darf ich eine Spinne im Haus töten?

Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt das Töten wild lebender Tiere ohne vernünftigen Grund. Da sich heimische Spinnen mühelos und harmlos heraussetzen lassen, ist bloßer Ekel in der Regel kein solcher Grund. Der naturschutzkonforme Weg ist, das Tier schonend nach draußen zu setzen.

Welche Spinnenarten sind besonders geschützt?

In Deutschland gelten einige wenige Arten als besonders oder streng geschützt, etwa die Röhrenspinne (Eresus) und Jagdspinnen der Gattung Dolomedes. Sie leben in speziellen Lebensräumen wie Heiden, Mooren oder an Gewässern und kommen in Wohnungen praktisch nicht vor.

Sind Hausspinnen geschützte Arten?

Typische Hausspinnen wie Hauswinkelspinne, Zitterspinne oder die Nosferatu-Spinne gehören nicht zu den besonders geschützten Arten. Für sie gilt aber der allgemeine Tötungsschutz des Bundesnaturschutzgesetzes, sodass auch sie nicht grundlos getötet werden dürfen.

An wen wende ich mich bei einer geschützten Spinnenart?

An die untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt sowie an naturkundliche Verbände und fachkundige Berater. Vermuten Sie eine geschützte Art, sollten Sie das Tier nicht anfassen, fangen oder stören, sondern Auskunft einholen.

Hinweis: Diese Art ist gesetzlich geschützt. Töten, Fangen oder Entfernen des Nestes kann verboten und bußgeldbewehrt sein — wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
DIY gescheitert oder Befall zu groß? Über das BIOVEX-Netzwerk finden Sie den geprüften Fachbetrieb in Ihrer Stadt in NRW.
Standort finden
BIOVEX Schädlingsbekämpfung — der IHK-zertifizierte Fachverbund für professionelle Schädlingsbekämpfung in NRW. Mit eigenen Standorten im Ruhrgebiet und in Düsseldorf.
© BIOVEX Schädlingsbekämpfung · Inhaber Jasin Murati