Smartphone, Notizblock und Telefon auf dem Schreibtisch zum Melden eines Bienennests bei NABU, Imker und Behörde
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Bienennest melden: NABU, Imker und Behörde

Einen Bienenschwarm oder ein Bienennest meldet man am besten zuerst einem örtlichen Imker oder Imkerverein – sie fangen Honigbienen schnell und meist kostenlos ein. Für Fragen zum Artenschutz, zu geschützten Arten und für Ausnahmen ist die untere Naturschutzbehörde zuständig; der NABU hilft, die richtigen Ansprechpartner vor Ort zu finden.

Erst melden, dann handeln

Bei Bienen gilt: nicht selbst eingreifen, sondern die richtige Stelle informieren. Das ist nicht nur rechtlich geboten – Bienen stehen unter Naturschutz –, sondern auch praktisch sinnvoll, weil Fachleute das Tier schonend und ohne Risiko umsiedeln. Wichtig ist Tempo, vor allem bei einem frei hängenden Bienenschwarm: Eine Schwarmtraube rastet oft nur Stunden, bevor sie weiterzieht. Wer schnell den richtigen Kontakt wählt, erhöht die Chance auf eine reibungslose Umsiedlung.

Wen melde ich – die Reihenfolge

1. Imker oder Imkerverein (erste Wahl bei Honigbienen)

Bei einem Honigbienenschwarm oder -volk ist der Imker der wichtigste Ansprechpartner. Für ihn ist der Schwarm ein wertvolles neues Volk, deshalb kommt er meist rasch und holt frei zugängliche Schwärme oft kostenlos ab. Den nächsten Imker finden Sie über:

  • den örtlichen Imkerverein,
  • Schwarmfänger-Listen von Feuerwehr oder Kommune,
  • überregionale Vermittlungsportale der Imkerverbände.

2. Untere Naturschutzbehörde (bei Artenschutzfragen)

Die untere Naturschutzbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises ist zuständig für Fragen rund um geschützte Arten, Umsiedlungen und Ausnahmegenehmigungen. Sie ist die richtige Stelle, wenn es um streng geschützte Arten geht (etwa Hornissen oder bestimmte Wildbienen), wenn eine Umsiedlung allein nicht ausreicht oder wenn Sie eine behördliche Befreiung benötigen. Was dabei rechtlich gilt, steht unter Bienen und Artenschutz.

3. NABU und BUND (Beratung und Vermittlung)

Naturschutzverbände wie NABU und BUND sind keine Einsatzdienste, helfen aber mit Rat und vermitteln an die richtigen Stellen vor Ort. Sie sind eine gute Anlaufstelle, wenn Sie unsicher sind, um welche Art es sich handelt, oder wenn Sie wissen möchten, wie Sie Wildbienen schützen und fördern können.

4. Feuerwehr (nur bei akuter Gefahr)

Die Feuerwehr ist kein allgemeiner Bienendienst. Sie ist der richtige Kontakt nur bei akuter Gefahr für Menschen – etwa einem Nest direkt im Eingangsbereich bei einem Allergiker oder einer unmittelbar bedrohlichen Lage. Im Normalfall verweist sie ohnehin an Imker oder Fachbetrieb.

Was Sie vor der Meldung bereithalten sollten

Eine gute Meldung spart allen Zeit. Halten Sie bereit:

  • Standort und Lage: Garten, Fassade, Rollladenkasten, Höhe, Erreichbarkeit.
  • Foto: hilft, Biene von Wespe oder Hornisse zu unterscheiden – siehe Bienennest oder Wespennest.
  • Art der Situation: frei hängende Schwarmtraube oder etabliertes Volk im Hohlraum?
  • Dringlichkeit: Gibt es Allergiker, Kinder oder stark genutzte Wege in der Nähe?

Schwarm oder etabliertes Volk – das ändert den Kontakt

Welche Stelle am besten hilft, hängt auch davon ab, in welchem Zustand sich das Volk befindet:

  • Frei hängende Schwarmtraube (oft an Ast, Zaun oder Fassade): klarer Fall für den Imker, und zwar schnell, weil der Schwarm nur Stunden rastet.
  • Etabliertes Volk im Hohlraum (Mauer, Rollladenkasten, Dach): Hier ist häufig ein Fachbetrieb gefragt, weil Bauteile geöffnet werden müssen. Der Imker allein stößt an Grenzen.
  • Einzelne Wildbienen in Fugen: meist kein Fall für irgendeinen Dienst – beobachten genügt, die Tiere sind harmlos und nach kurzer Zeit weg. Bei Unsicherheit beraten NABU oder Naturschutzbehörde.

Diese Einordnung hilft, gleich die richtige Stelle anzurufen, statt von einer zur nächsten verwiesen zu werden.

Geduld bei der Vermittlung

Gerade in der Hauptschwarmzeit im Frühsommer sind Imker und Schwarmfänger viel beschäftigt. Erreichen Sie niemanden sofort, lohnt es, mehrere Kontakte der Schwarmfänger-Liste durchzugehen oder den Imkerverein direkt anzurufen. Bleiben Sie in der Zwischenzeit ruhig: Halten Sie Abstand, sperren Sie den Bereich ab und behalten Sie den Schwarm im Blick, damit Sie dem Helfer den genauen Standort nennen können. Zieht der Schwarm doch weiter, ist das kein Drama – er sucht sich ein natürliches Quartier; gemeldet werden sollte er trotzdem, damit ein Fachmann die Lage einschätzen kann.

Was Sie selbst nicht tun sollten

So lange, bis Hilfe da ist, gilt: Abstand halten, den Bereich absperren, nicht nach den Tieren schlagen und nicht versuchen, das Nest zu vertreiben oder zu verschließen. Warum eigenmächtiges Handeln rechtlich und praktisch scheitert, erklärt Bienen selbst entfernen – warum das tabu ist.

Faustregel: Honigbienenschwarm? Zuerst Imker. Artenschutzfrage oder geschützte Art? Untere Naturschutzbehörde. Unsicher? NABU/BUND. Akute Gefahr? Feuerwehr.

Wenn die Umsiedlung baulichen Aufwand erfordert

Sitzt das Volk schwer erreichbar in der Bausubstanz oder ist die Art unklar, reicht der klassische Schwarmfang nicht aus. Dann übernimmt ein im Artenschutz geschulter Fachbetrieb – wie das BIOVEX-Netzwerk – die fachgerechte, artenschutzkonforme Umsiedlung mit der nötigen Bauteilöffnung und Nachsorge. Welcher Weg im konkreten Fall passt, klärt der Beitrag Imker oder Kammerjäger?.

Häufige Fragen

Wo melde ich einen Bienenschwarm zuerst?

Bei einem örtlichen Imker oder Imkerverein. Sie fangen Honigbienen schnell und meist kostenlos ein. Kontakte vermitteln Imkervereine, Schwarmfänger-Listen von Feuerwehr und Kommune sowie die Imkerverbände.

Ist der NABU für die Bienenentfernung zuständig?

Der NABU ist kein Einsatzdienst, sondern berät und vermittelt an die richtigen Stellen vor Ort. Für das Einfangen sind Imker oder Fachbetriebe zuständig, für Artenschutzfragen die untere Naturschutzbehörde.

Wann rufe ich die Naturschutzbehörde?

Bei Fragen zu geschützten Arten, zu Umsiedlungen und wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen, etwa weil eine Umsiedlung allein nicht ausreicht oder eine streng geschützte Art betroffen ist. Die untere Naturschutzbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises ist zuständig.

Darf ich bei Bienen die Feuerwehr rufen?

Nur bei akuter Gefahr für Menschen, etwa einem Nest direkt am Eingang bei einem Allergiker. Im Normalfall ist die Feuerwehr kein Bienendienst und verweist an Imker oder Fachbetrieb.

Was sollte ich bei der Meldung angeben?

Standort und Erreichbarkeit, ein Foto zur Artbestimmung, ob es eine frei hängende Schwarmtraube oder ein Volk im Hohlraum ist, und die Dringlichkeit – etwa Nähe zu Allergikern, Kindern oder stark genutzten Wegen.

Hinweis: Diese Art ist gesetzlich geschützt. Töten, Fangen oder Entfernen des Nestes kann verboten und bußgeldbewehrt sein — wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
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