Hausmaus, Feldmaus oder Spitzmaus? Arten unterscheiden
Nicht jede kleine Maus im Haus ist eine Hausmaus – und nicht jedes mausähnliche Tier darf bekämpft werden. Wer Hausmaus, Feldmaus und Spitzmaus auseinanderhalten kann, vermeidet nicht nur falsche Maßnahmen, sondern auch einen Rechtsverstoß: Spitzmäuse stehen unter gesetzlichem Schutz und sind streng genommen gar keine Mäuse.
Warum die Artbestimmung wichtig ist
Die Unterscheidung ist mehr als eine Frage der Neugier. Sie entscheidet darüber, ob und wie man eingreifen darf. Die Hausmaus ist ein klassischer Vorratsschädling und Hygieneproblem, das bekämpft werden darf. Die Spitzmaus dagegen ist ein nützlicher Insektenfresser und steht unter Naturschutz – sie darf nicht getötet werden. Eine Fehlbestimmung kann also dazu führen, dass man entweder unnötig handelt oder gegen das Gesetz verstößt.
Die Hausmaus (Mus musculus)
Die Hausmaus ist der typische Mitbewohner in Gebäuden. Sie ist ein echtes Nagetier und über Jahrtausende als Kulturfolger eng an den Menschen gebunden. Erkennungsmerkmale:
- Größe: Körper rund 7 bis 10 cm, dazu ein etwa gleich langer, nahezu unbehaarter Schwanz.
- Fell: grau-braun, am Bauch wenig heller abgesetzt.
- Kopf: spitze Schnauze, große runde Ohren, kleine dunkle Knopfaugen.
- Zähne: typische Nagezähne; sie nagt an Verpackungen, Holz und Kabeln.
Die Hausmaus zieht sich vor allem im Herbst und Winter in Gebäude zurück und ernährt sich bevorzugt von Getreide und Vorräten. Sie ist diejenige Art, die für den klassischen Mäusebefall in Wohnung, Keller und Vorratskammer verantwortlich ist.
Die Feldmaus (Microtus arvalis)
Die Feldmaus lebt, wie der Name sagt, vor allem draußen – auf Wiesen, Feldern und in Gärten, wo sie ein verzweigtes Gangsystem mit vielen Erdlöchern anlegt. Ins Haus kommt sie deutlich seltener als die Hausmaus. Erkennungsmerkmale:
- Körperbau: gedrungener und rundlicher als die Hausmaus.
- Ohren und Augen: kleiner; die Ohren liegen oft fast im Fell verborgen.
- Schwanz: deutlich kürzer als der Körper, nur etwa ein Drittel der Körperlänge.
- Fell: gelb-braun.
Die Feldmaus ist eine Wühlmausart und richtet vor allem im Garten und in der Landwirtschaft Schäden an Wurzeln und Pflanzen an. Im Wohnraum ist sie selten das Problem.
Die Spitzmaus – gar keine echte Maus
Die Spitzmaus sieht auf den ersten Blick mausähnlich aus, gehört aber zoologisch nicht zu den Nagetieren, sondern zu den Insektenfressern. Sie ist also eher mit Igel und Maulwurf verwandt als mit der Hausmaus. Das hat unmittelbare praktische Folgen, denn sie frisst keine Vorräte, sondern Insekten, Würmer und Schnecken – und ist damit ein Nützling. Erkennungsmerkmale:
- Schnauze: auffällig lang, spitz und rüsselartig vorgezogen – das deutlichste Kennzeichen.
- Augen: sehr klein, fast versteckt.
- Ohren: klein, oft kaum sichtbar.
- Zähne: spitze, oft rötlich gefärbte Zahnspitzen statt der typischen Nagezähne.
- Geruch: Spitzmäuse haben Duftdrüsen und riechen für viele Fressfeinde unangenehm.
Wald- und Gelbhalsmaus – die Gartenbesucher
Neben Haus-, Feld- und Spitzmaus begegnen einem in Haus- und Gartennähe gelegentlich auch Wald- und Gelbhalsmaus. Beide sind echte Nagetiere mit großen Augen, großen Ohren und einem langen Schwanz und damit der Hausmaus ähnlich, jedoch meist etwas größer, mit deutlich abgesetztem hellem Bauch und auffällig großen Kulleraugen. Sie leben überwiegend im Freien und in Waldnähe, dringen aber im Herbst ebenfalls in Gebäude ein, um zu überwintern. Für die Praxis im Haus bleibt die Hausmaus jedoch der mit Abstand häufigste Mitbewohner.
Wichtig: Spitzmäuse sind gesetzlich geschützt
Alle heimischen Spitzmäuse stehen unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 39 und § 44 BNatSchG). Sie dürfen ohne vernünftigen Grund weder gefangen noch verletzt oder getötet werden – das gilt ausdrücklich auch für das Aussetzen mit Lebendfallen. Verirrt sich eine Spitzmaus ins Haus, sollte man ihr stattdessen einen Ausweg ermöglichen; meist findet sie von allein wieder hinaus. Was das im Detail bedeutet und wie man rechtssicher handelt, erklärt der Beitrag Spitzmaus – warum sie geschützt ist.
Faustregel zur schnellen Einordnung: lange rüsselartige Schnauze und winzige Augen = Spitzmaus (geschützt, nicht bekämpfen). Spitze, aber kürzere Schnauze, große Ohren, langer nackter Schwanz = Hausmaus. Gedrungener Körper, kurzer Schwanz, im Garten = Feldmaus.
Im Zweifel bestimmen lassen
Wer das Tier nicht selbst zu Gesicht bekommt, kann sich an Sekundärmerkmalen orientieren – etwa an Kot, Fundort und Verhalten. Bleibt unklar, um welche Art es sich handelt, ist eine fachliche Einschätzung sinnvoll, bevor man Fallen aufstellt oder Köder auslegt. So vermeidet man, versehentlich ein geschütztes Tier zu schädigen, und richtet die Maßnahmen auf die tatsächlich vorhandene Art aus.