Verbotene Maulwurffallen auf dem Rasen in einem roten Verbotskreis als Hinweis auf drohende Strafen und Bußgelder
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Maulwurf getötet: Welche Strafen und Bußgelder drohen?

Der Maulwurf zählt in Deutschland zu den besonders geschützten Arten. Wer ihn fängt, verletzt oder tötet, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit – mit Bußgeldern, die je nach Bundesland bis zu 50.000 Euro betragen können.

Warum der Maulwurf überhaupt geschützt ist

Viele Gartenbesitzer sind überrascht: Der heimische Maulwurf (Talpa europaea) steht in Deutschland unter besonderem Schutz. Er ist in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung als besonders geschützte Art gelistet. Hintergrund ist, dass die Bestände in der Vergangenheit durch Verfolgung, Pestizide und Lebensraumverlust spürbar zurückgingen. Ökologisch ist das Tier wertvoll: Es vertilgt Engerlinge, Larven und andere Bodeninsekten und lockert den Boden. Wer mehr zur Einordnung lesen möchte, findet die Grundlagen unter Maulwurf und Artenschutz.

Was genau verboten ist

Maßgeblich ist § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Bei besonders geschützten Arten gilt unter anderem ein Verbot,

  • den Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
  • sie der Natur zu entnehmen,
  • ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.

Praktisch heißt das: Maulwurffallen, Gift, Begasung, Ertränken oder das gezielte Zerstören des Gangsystems mit Tötungsabsicht sind tabu. Erlaubt ist dagegen die sogenannte schonende Vergrämung – also das Tier durch Störungen dazu zu bewegen, freiwillig abzuwandern, ohne ihm zu schaden.

Wie hoch das Bußgeld ausfällt

Verstöße gegen § 44 BNatSchG werden in der Regel als Ordnungswidrigkeit nach § 69 BNatSchG geahndet. Der gesetzliche Rahmen sieht Geldbußen bis zu 50.000 Euro vor. Wie hoch das Bußgeld im Einzelfall tatsächlich ausfällt, entscheiden die zuständigen Behörden der Länder – die Praxis schwankt daher erheblich. Bei einem einmaligen, fahrlässigen Verstoß im Privatgarten bewegt sich die tatsächliche Buße meist in einem deutlich niedrigeren Bereich; die Obergrenze ist für gravierende oder gewerbliche Fälle vorgesehen.

Wichtig: Die genannte Summe ist eine gesetzliche Höchstgrenze, kein zu erwartender Regelbetrag. Verbindliche Auskünfte gibt nur die untere Naturschutzbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.

Wie kommt es überhaupt zu einem Verfahren?

In der Praxis werden solche Verstöße meist durch Hinweise aus der Nachbarschaft oder durch Mitarbeiter von Behörden bekannt. Wer im Vorgarten sichtbar Fallen aufstellt oder Gaspatronen einsetzt, fällt schneller auf, als viele denken. Naturschutzverbände und aufmerksame Nachbarn melden Verstöße durchaus. Das ist kein Aufruf zur Angst, sondern eine nüchterne Einordnung: Der Schutzstatus ist kein theoretisches Konstrukt, sondern wird tatsächlich durchgesetzt. Hinzu kommt, dass die zuständige untere Naturschutzbehörde im Falle eines Hinweises den Sachverhalt prüft und das Bußgeld nach Schwere, Vorsatz und Wiederholung bemisst. Ein einmaliges, eingestandenes Versehen wird anders bewertet als ein systematisches, vorsätzliches Vorgehen mit Gift über eine ganze Saison.

Vorsatz, Fahrlässigkeit und Wiederholung

Für die Höhe der Geldbuße spielt eine große Rolle, ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig geschah. Wer wissentlich eine Falle aufstellt, handelt vorsätzlich; wer beim Umgraben unbeabsichtigt ein Tier verletzt, eher fahrlässig. Auch ob es sich um einen Einzelfall oder ein wiederholtes Muster handelt, fließt ein. Genau deshalb ist es so wichtig, gar nicht erst in die Grauzone zu geraten: Wer von vornherein auf Fallen, Gift und Begasung verzichtet und nur schonend vergrämt, kann auch dann ruhig bleiben, wenn ein Nachbar sich beschwert – denn die Vergrämung selbst ist erlaubt.

Wann es strafrechtlich relevant wird

Über die Ordnungswidrigkeit hinaus kann ein Verstoß in schweren Fällen auch strafrechtlich verfolgt werden – etwa wenn gewerbsmäßig oder in großem Umfang gegen Artenschutzrecht verstoßen wird. Dann sind theoretisch auch Geld- oder Freiheitsstrafen möglich. Für den klassischen Einzelfall im Garten ist das die absolute Ausnahme, zeigt aber, wie ernst der Gesetzgeber das Thema nimmt.

Haftet man auch bei Unwissenheit?

Dass viele Menschen den Schutzstatus nicht kennen, schützt nicht zuverlässig vor Konsequenzen – Unkenntnis des Gesetzes wird im Ordnungswidrigkeitenrecht nur eingeschränkt berücksichtigt. Gerade deshalb lohnt es sich, vor jeder Maßnahme zu prüfen, was erlaubt ist. Wer zum falschen Mittel greift, riskiert nicht nur das Tier, sondern auch ein Verfahren. Welche Produkte und Methoden konkret verboten sind, lesen Sie unter verbotene Mittel gegen Maulwürfe.

Was stattdessen erlaubt ist

Der rechtssichere Weg führt über die Vergrämung: Geruchsstoffe, Vibration, Lärm oder das Stören der Gänge ohne Tötungsabsicht sind grundsätzlich zulässig. Eine praxistaugliche Anleitung dazu finden Sie unter Maulwurf selbst vertreiben. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Maßnahme noch unter Vergrämung fällt oder bereits gegen das Artenschutzrecht verstößt, fragen Sie vorab bei der unteren Naturschutzbehörde nach – das ist kostenlos und schafft Klarheit.

Maulwurfshügel abtragen – ist das erlaubt?

Das Einebnen einzelner Erdhügel auf dem Rasen ist in der Regel unproblematisch, solange Sie dabei nicht gezielt das bewohnte Gangsystem zerstören oder das Tier verletzen. Wer die Hügel nur abkehrt und die Erde im Beet verwertet, bewegt sich auf der sicheren Seite. Tipps zur sauberen Wiederherstellung der Rasenfläche bietet Rasen nach Maulwurf reparieren.

Häufige Fragen

Ist der Maulwurf in Deutschland wirklich geschützt?

Ja. Der heimische Maulwurf ist in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung als besonders geschützte Art aufgeführt und über § 44 BNatSchG geschützt. Fangen, Verletzen und Töten sind verboten.

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn man einen Maulwurf tötet?

Der gesetzliche Rahmen reicht bis zu 50.000 Euro (§ 69 BNatSchG). Die tatsächliche Höhe legen die Naturschutzbehörden der Länder im Einzelfall fest und liegt bei einmaligen Privatverstößen meist deutlich niedriger.

Ist das eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit?

In der Regel handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. In schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem oder großflächigem Verstoß, kann zusätzlich eine Strafbarkeit in Betracht kommen.

Darf ich Maulwurfshügel im Rasen einfach abtragen?

Das Einebnen einzelner Hügel ist meist zulässig, solange Sie das Tier nicht verletzen und nicht gezielt sein bewohntes Gangsystem zerstören. Im Zweifel hilft die untere Naturschutzbehörde.

Was passiert, wenn ich versehentlich einen Maulwurf erwische?

Unkenntnis schützt nur begrenzt. Verzichten Sie daher von vornherein auf Fallen und Gift und setzen Sie ausschließlich auf schonende Vergrämung. Bei Unsicherheit klärt die Naturschutzbehörde, was erlaubt ist.

Wer ist im Mietgarten verantwortlich?

Verantwortlich ist in der Regel derjenige, der die verbotene Handlung vornimmt. Bei Fragen zur Pflichtenverteilung im Mietverhältnis sind der örtliche Mieterverein oder eine Rechtsberatung die richtigen Ansprechpartner.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall können Urteile und Regelungen abweichen — im Zweifel Mieterverein oder Anwalt hinzuziehen.
Hinweis: Diese Art ist gesetzlich geschützt. Töten, Fangen oder Entfernen des Nestes kann verboten und bußgeldbewehrt sein — wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
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