Rechtslage: Maulwurf geschützt - was ist erlaubt?
Der Maulwurf ist in Deutschland eine besonders geschützte Art. Fangen, Verletzen und Töten sind in der Regel verboten – erlaubt sind nur schonende, vertreibende Maßnahmen.
Wer einen Maulwurf im Garten hat, sollte zuerst die Rechtslage kennen, bevor er handelt. Denn anders als bei vielen anderen Gartentieren ist der Maulwurf gesetzlich geschützt – und schon ein gut gemeinter Griff zur Falle kann teuer werden. Dieser Beitrag fasst die Lage allgemein und nach bestem Wissen zusammen; er ersetzt im Einzelfall keine Rechtsberatung.
Welchen Schutzstatus hat der Maulwurf?
Der Europäische Maulwurf zählt nach der Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu den besonders geschützten Arten. Er unterliegt nicht dem Jagdrecht, sondern dem Naturschutzrecht. Dieser Schutz besteht in Deutschland bereits seit 1988.
Aus dem Schutzstatus ergeben sich die zentralen Verbote des § 44 BNatSchG. In der Regel ist es untersagt,
- Maulwürfe zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
- sie erheblich zu stören, und
- ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten – also die Nest- und Wohnkammern – zu beschädigen oder zu zerstören.
Was ist erlaubt?
Erlaubt sind ausschließlich Maßnahmen, die das Tier weder verletzen noch töten und nicht fangen. Dazu gehören in der Regel:
- das Einebnen der Erdhügel und das Reparieren des Rasens,
- schonende Vergrämung, etwa über Geruchsreize oder Erschütterung, mit dem Ziel, dass der Maulwurf von selbst abwandert.
Welche dieser Methoden in der Praxis sinnvoll sind und welche eher Mythos, lesen Sie in den Beiträgen Vertreiben: Methoden im Überblick und Hausmittel.
Was ist verboten?
Verboten sind alle Methoden, die das Tier gefährden. Dazu zählen insbesondere Fallen – auch sogenannte Lebendfallen, da Maulwürfe darin aus Stress oder Nahrungsmangel oft verenden – sowie Gift, Gas, Karbid, Benzin oder das Fluten der Gänge. Solche Mittel sind nicht nur tierschutzwidrig, sondern können auch andere Tiere, das Grundwasser und Ihre Gesundheit gefährden. Eine ausführliche Übersicht bietet der Beitrag Verbotene Mittel.
Wichtig: Eine Anleitung zum Fangen oder Töten eines geschützten Tieres geben wir bewusst nicht. Wer einen Maulwurf entfernen will, ist auf vertreibende Maßnahmen beschränkt oder braucht eine behördliche Ausnahme.
Welche Strafen drohen?
Verstöße gegen das Artenschutzrecht sind Ordnungswidrigkeiten, in schweren Fällen sogar Straftaten. Die möglichen Bußgelder unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich: Sie reichen von einigen tausend Euro bis – im Höchstrahmen einzelner Länder – zu mittleren fünfstelligen Beträgen. Bei Vorsatz oder wiederholten Verstößen kann zusätzlich ein Strafverfahren drohen. Konkrete Zahlen für Ihr Bundesland nennen Ihnen die zuständigen Behörden; eine Orientierung gibt der Beitrag Strafe und Bußgeld.
Gibt es Ausnahmen?
In begründeten Einzelfällen kann die zuständige untere Naturschutzbehörde (meist beim Kreis oder der Stadt angesiedelt) eine Ausnahme oder Befreiung erteilen – etwa bei erheblicher Gefahr auf Reitplätzen, Sportanlagen oder in der Landwirtschaft. Ein bloßes Stören an den Hügeln im Ziergarten reicht dafür in der Regel nicht aus. Wer eine Ausnahme braucht, sollte sich vor jeder Maßnahme an die Naturschutzbehörde wenden.
Was gilt für Mieter und Pächter?
Auch im Mietverhältnis bleibt der gesetzliche Schutz bestehen – der Maulwurf darf also nicht eigenmächtig getötet werden, unabhängig davon, wer den Garten nutzt. Fragen zur Verantwortlichkeit für die Gartenpflege oder zu Mietminderung sind Einzelfallfragen. Hierzu beraten in der Regel der örtliche Mieterverein oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt.
Warum gerade der Maulwurf geschützt ist
Der Schutz hat einen guten Grund. Maulwürfe reagieren empfindlich auf Lebensraumverlust durch Versieglung, intensive Landwirtschaft und Bodengifte, die ihre Nahrungsgrundlage zerstören. Als wertvoller Bestandteil eines gesunden Bodenökosystems – er vertilgt Schädlinge und lockert den Boden – steht er deshalb unter besonderem Schutz. Das Gesetz schützt damit nicht nur das einzelne Tier, sondern auch die Funktion, die es im Naturhaushalt erfüllt. Mehr zu seinem Nutzen lesen Sie im Beitrag Wovon ernährt sich der Maulwurf?
Im Zweifel: kurz bei der Behörde nachfragen
Weil die konkrete Auslegung und die Bußgeldhöhen von Bundesland zu Bundesland variieren, ist eine kurze Anfrage bei der unteren Naturschutzbehörde der sicherste Weg. Sie erfahren dort, welche Maßnahmen auf Ihrem Grundstück zulässig sind und ob in Ihrem Fall überhaupt ein Eingriff in Betracht kommt. Diese Auskunft ist meist kostenlos und schützt vor teuren Fehlern. Bei rechtlichen Streitfragen – etwa im Miet- oder Pachtverhältnis – bleibt der Mieterverein oder eine anwaltliche Beratung die richtige Adresse.
Fazit
Der Maulwurf ist besonders geschützt: Fangen, Verletzen und Töten sind in der Regel verboten, erlaubt sind nur schonende Vertreibung und das Einebnen der Hügel. Bei echten Problemfällen führt der Weg über die untere Naturschutzbehörde. Im Zweifel klärt eine kurze Anfrage dort, was auf Ihrem Grundstück zulässig ist – das schützt das Tier und Sie vor einem Bußgeld.
Häufige Fragen
Darf ich einen Maulwurf töten?
Nein. Der Maulwurf ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten ist in der Regel verboten und kann mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.
Sind Maulwurffallen verboten?
In der Regel ja. Da der Maulwurf nicht gefangen oder verletzt werden darf, sind Fallen unzulässig – auch sogenannte Lebendfallen, weil Maulwürfe darin häufig verenden.
Was darf ich gegen einen Maulwurf überhaupt tun?
Erlaubt sind nur Maßnahmen, die das Tier nicht verletzen oder fangen: die Hügel einebnen und schonend vergrämen, damit der Maulwurf von selbst abwandert. Gift, Gas oder Fluten der Gänge sind verboten.
Kann ich eine Ausnahmegenehmigung bekommen?
In begründeten Einzelfällen ja, etwa bei Gefahr auf Reit- oder Sportplätzen. Zuständig ist die untere Naturschutzbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Optische Gründe im Ziergarten genügen in der Regel nicht.
Wer haftet im Mietgarten für den Maulwurf?
Der gesetzliche Schutz gilt unabhängig vom Mietverhältnis – getötet werden darf das Tier nicht. Fragen zu Gartenpflichten oder Mietminderung sind Einzelfälle; dazu beraten in der Regel der örtliche Mieterverein oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt.