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Verbotene Mittel gegen Maulwürfe: Gift, Fallen und Co.

Fallen, Gift, Begasung, Benzin oder Karbid gegen Maulwürfe – im Netz kursieren viele dieser Tipps. Sie sind nicht nur tierschutzwidrig, sondern in der Regel schlicht verboten und können hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Warum so vieles verboten ist

Der Maulwurf ist nach der Bundesartenschutzverordnung eine besonders geschützte Art. § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet, ihm nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Genau das tun aber die meisten der populären drastischen Mittel. Anders als bei einem Schädling ohne Schutzstatus ist hier nicht nur die Tierquälerei das Problem, sondern ein klarer Rechtsverstoß. Die möglichen Folgen behandelt der Beitrag Strafen und Bußgelder ausführlich; den Schutzhintergrund finden Sie unter Recht und Artenschutz.

Diese Mittel sind tabu

  • Maulwurffallen: Schlag-, Zangen- oder Lebendfallen dienen dem Fangen oder Töten – beides ist bei der geschützten Art verboten.
  • Gift und Köder: Es sind keine zugelassenen Mittel zur Tötung von Maulwürfen im Privatgarten verfügbar. Der Einsatz wäre eine verbotene Tötungshandlung und gefährdet zudem andere Tiere.
  • Begasung und Gaspatronen: Räucherpatronen oder Gas in die Gänge töten das Tier und sind unzulässig.
  • Benzin, Diesel, Lösungsmittel in die Gänge: verletzen oder töten das Tier und vergiften Boden und Grundwasser – verboten und umweltschädlich.
  • Karbid: entwickelt im Boden ein Gas, das das Tier ersticken lässt – ebenfalls eine verbotene Tötung und gefährlich in der Handhabung.
  • Fluten der Gänge mit der Absicht zu töten oder zu ertränken.
Wichtig: Auch wenn solche Mittel im Handel erhältlich oder online empfohlen sind, macht das ihren Einsatz gegen den geschützten Maulwurf nicht legal. Verfügbarkeit ist kein Beleg für Zulässigkeit.

Der Sonderfall Biozide

Manche greifen zu chemischen Begasungs- oder Repellent-Produkten. Hier gilt unabhängig vom Artenschutz: Biozide unterliegen einer Kennzeichnungspflicht, dürfen nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden und sind von Kindern und Haustieren fernzuhalten. Produkte, die Maulwürfe töten oder ersticken sollen, sind gegen die geschützte Art ohnehin tabu. Lesen Sie die Kennzeichnung jedes Produkts sorgfältig und verwenden Sie nichts, dessen Zulassung und erlaubter Anwendungsbereich unklar sind. Im Zweifel gibt die untere Naturschutzbehörde oder die Verbraucherzentrale Auskunft.

Warum kursieren diese Tipps trotzdem?

Wer im Internet nach Hilfe sucht, stößt unweigerlich auf drastische Ratschläge – oft in gutem Glauben weitergegeben, weil sie bei jemandem scheinbar funktioniert haben. Das Problem: Diese Empfehlungen blenden zwei Dinge aus. Erstens den Schutzstatus, der den Maulwurf rechtlich anders behandelt als einen gewöhnlichen Schädling. Zweitens die Folgen für Boden, Grundwasser und andere Tiere. Eine vermeintlich erfolgreiche Anekdote aus einem Forum ersetzt weder die Rechtslage noch die ökologische Verantwortung. Gerade weil solche Tipps so weit verbreitet sind, ist es wichtig, sie klar als das zu benennen, was sie sind: untauglich, gefährlich und in der Regel verboten.

Auch Fangen und Umsetzen ist tabu

Ein verbreiteter Irrtum ist, man dürfe den Maulwurf doch wenigstens lebend fangen und woanders aussetzen. Auch das ist bei der besonders geschützten Art grundsätzlich unzulässig, denn schon das Fangen und der Naturentzug fallen unter das Verbot des § 44 BNatSchG. Hinzu kommt, dass ein umgesetztes Tier in fremdem Revier meist schlechte Überlebenschancen hat. Der Gedanke ist tierfreundlich gemeint, führt aber dennoch in die Illegalität. Der einzig richtige Weg bleibt die Vergrämung, bei der das Tier von sich aus geht.

Was an den verbotenen Mitteln so problematisch ist

Neben der Rechtslage sprechen handfeste Gründe gegen diese Methoden. Gifte und Patronen wirken unspezifisch und treffen auch Nützlinge, Haustiere oder spielende Kinder. Benzin und Karbid hinterlassen Schäden im Boden, die Jahre nachwirken. Und der vermeintliche Erfolg ist oft gar keiner: Maulwürfe sind Einzelgänger mit großen Revieren – stirbt ein Tier, rückt nicht selten ein neues nach. Die drastische Methode löst das Problem also häufig nicht einmal.

Was stattdessen erlaubt und sinnvoll ist

Der rechtssichere Weg ist die schonende Vergrämung: Geruchsreize, Vibration, Lärm und ein insgesamt unattraktiver Garten. Eine praktische Anleitung bietet Maulwurf selbst vertreiben, einen Methodenüberblick Methoden zum Vertreiben im Vergleich. Wenn schonende Mittel nicht greifen, ist die professionelle Vergrämung durch einen Fachbetrieb der richtige Schritt – und keinesfalls der Griff zu Gift oder Falle. Das BIOVEX-Netzwerk arbeitet ausschließlich mit tierschutzkonformen, rechtssicheren Verfahren. Bei Unsicherheit zur Rechtslage ist die untere Naturschutzbehörde Ihres Kreises der richtige Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Sind Maulwurffallen in Deutschland verboten?

Fallen, die dem Fangen oder Töten dienen, sind bei der besonders geschützten Art unzulässig. Da der Maulwurf nicht gefangen oder getötet werden darf, fällt der Falleneinsatz unter das Verbot des § 44 BNatSchG.

Darf ich Gift gegen Maulwürfe einsetzen?

Nein. Das Töten des geschützten Maulwurfs ist verboten, und es gibt für den Privatgarten keine legale Giftanwendung gegen ihn. Zudem gefährdet Gift andere Tiere und Kinder.

Ist Karbid oder Benzin in den Gängen erlaubt?

Nein. Beides verletzt oder tötet das Tier, vergiftet den Boden und ist verboten sowie umwelt- und gesundheitsgefährdend.

Wenn ein Mittel im Handel ist, darf ich es dann verwenden?

Nicht automatisch. Verfügbarkeit bedeutet nicht Zulässigkeit gegen eine geschützte Art. Prüfen Sie Kennzeichnung und Zulassung und verzichten Sie auf alles, was das Tier töten könnte.

Was ist die legale Alternative?

Die schonende Vergrämung mit Geruch, Vibration und einem unattraktiven Garten. Hilft das nicht, ist ein Fachbetrieb mit tierschutzkonformen Methoden der richtige Weg.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall können Urteile und Regelungen abweichen — im Zweifel Mieterverein oder Anwalt hinzuziehen.
Hinweis: Diese Art ist gesetzlich geschützt. Töten, Fangen oder Entfernen des Nestes kann verboten und bußgeldbewehrt sein — wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
Hinweis: Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen. Von Kindern und Haustieren fernhalten; bei Stäuben (z. B. Kieselgur) Atemschutz tragen.
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