Schutzausrüstung mit Imkerhut, Handschuhen und Teleskopstange auf einer Werkbank für das erlaubte Entfernen eines Wespennests
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Wespennest entfernen: Wann erlaubt, wann verboten?

Ein Wespennest darf nur entfernt werden, wenn ein vernuenftiger Grund vorliegt - und niemals eigenmaechtig bei besonders geschuetzten Arten wie der Hornisse. Dieser Beitrag zeigt, wann ein Eingriff zulaessig ist und wann er verboten bleibt.

Die Frage "Darf ich das ueberhaupt?" steht am Anfang jeder Ueberlegung rund um ein Wespennest - und sie ist berechtigt. Denn das Entfernen ist rechtlich geregelt, und ein vorschneller Eingriff kann teuer werden. Die gute Nachricht: In sehr vielen Faellen ist gar kein Handeln noetig.

Der Grundsatz: nicht ohne vernuenftigen Grund

Nach Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Lebensstaetten wild lebender Tiere ohne vernuenftigen Grund zu beeintraechtigen oder zu zerstoeren. Ein bewohntes Wespennest faellt darunter. Das bedeutet: Allein der Wunsch, die Tiere loszuwerden, ist noch kein ausreichender Grund. Hintergruende zum Schutzstatus liefert der Beitrag Stehen Wespen unter Naturschutz.

Wann ein vernuenftiger Grund vorliegt

Ein Eingriff in ein Nest der nicht besonders geschuetzten Arten - vor allem Deutsche und Gemeine Wespe - ist in der Regel zulaessig, wenn ein nachvollziehbarer Grund besteht. Dazu zaehlen typischerweise:

  • Allergie im Haushalt: Lebt eine Person mit nachgewiesener Insektengiftallergie in unmittelbarer Naehe, ueberwiegt der Gesundheitsschutz.
  • Nest an einem stark genutzten Ort: direkt an der Haustuer, am Kinderspielplatz, am Schlafzimmerfenster oder am Hauseingang.
  • Konkrete Verletzungsgefahr: wenn der Flugverkehr taeglich gekreuzt werden muss und Abstand nicht moeglich ist.

Wichtig: Liegt ein solcher Grund vor, ist fuer die nicht besonders geschuetzten Arten in der Regel keine gesonderte Behoerdengenehmigung noetig. Trotzdem sollte der Eingriff fachgerecht erfolgen.

Wann ein Eingriff verboten bleibt

Strikt verboten ist das eigenmaechtige Entfernen bei den besonders geschuetzten Arten. Dazu gehoeren vor allem die Hornisse sowie Wildbienen und Hummeln. Hier gilt: Fassen Sie das Nest nicht an, toeten Sie die Tiere nicht und beauftragen Sie keinen Eingriff im Alleingang. Ist ein solches Nest tatsaechlich ein Problem, ist allein die Untere Naturschutzbehoerde zustaendig. Sie kann im begruendeten Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilen, die dann meist eine Umsiedlung statt einer Toetung vorsieht. Wie das ablaeuft, zeigt der Beitrag Wespennest umsiedeln statt toeten.

Vor jedem Eingriff steht die Artbestimmung. Wer ein Hornissen- oder Bienennest faelschlich fuer ein Wespennest haelt und zerstoert, begeht eine Ordnungswidrigkeit - unabhaengig von der guten Absicht.

Was eigenmaechtiges Handeln riskiert

Wer ein geschuetztes Nest ausraeuchert, zuschuettet, mit Gift besprueht oder mit Wasser flutet, riskiert nicht nur ein Bussgeld, sondern auch erhebliche Gefahr fuer sich selbst. Gestoerte Voelker reagieren mit massiver Verteidigung. Brennbare Sprays in der Naehe von Daemmung oder Holz haben zudem schon Braende ausgeloest. Die Kombination aus rechtlichem Risiko und Verletzungsgefahr ist der Hauptgrund, warum von Heimwerker-Aktionen abgeraten wird.

Die richtige Reihenfolge

Wer ein Nest entdeckt, geht am besten Schritt fuer Schritt vor:

  1. Art bestimmen. Wespe, Hornisse oder Biene? Davon haengt alles Weitere ab.
  2. Notwendigkeit pruefen. Stoert das Nest wirklich, oder laesst sich die Saison mit etwas Abstand ueberbruecken? Oft reicht es, das Einflugloch zu meiden.
  3. Bei geschuetzten Arten: Naturschutzbehoerde fragen. Sie beraet und entscheidet ueber Ausnahmen.
  4. Bei zulaessigem Eingriff: Fachbetrieb beauftragen. Ein Fachbetrieb kennt die Rechtslage, hat die Schutzausruestung und arbeitet sicher.

Eingriff ja - aber fachgerecht

Selbst wenn ein Eingriff rechtlich zulaessig ist, heisst das nicht, dass jede Methode erlaubt oder sinnvoll ist. Das Naturschutzrecht verlangt einen schonenden Umgang, und die Praxis verlangt Sicherheit. Aus beidem folgt eine klare Linie: Wo immer moeglich, ist die Umsiedlung der Toetung vorzuziehen, und der Eingriff gehoert in fachkundige Haende. Brachiale Methoden wie Ausraeuchern, Fluten oder das Bespruehen mit Insektenspray sind nicht nur gefaehrlich, sondern stehen auch im Widerspruch zum Schonungsgebot. Ein zulaessiger Grund rechtfertigt also das Entfernen, nicht aber ein willkuerliches Toeten. Wer hier sauber vorgeht, ist rechtlich auf der sicheren Seite und vermeidet zugleich unnoetiges Leid bei nuetzlichen Tieren.

Leeres Nest im Winter

Ein im Herbst oder Winter entdecktes Nest ist in aller Regel verlassen, denn Wespenvoelker leben nur eine Saison und besiedeln ein altes Nest nicht erneut. Ein leeres Nest darf entfernt werden und stellt rechtlich kein Problem dar. Eine Beseitigung ist dann meist nur aus baulichen Gruenden noetig - etwa wenn es einen Rollladenkasten blockiert.

Häufige Fragen

Darf ich ein Wespennest selbst entfernen?

Bei den nicht besonders geschuetzten Arten (Deutsche, Gemeine Wespe) ist eine Entfernung mit vernuenftigem Grund grundsaetzlich erlaubt, sollte aber aus Sicherheits- und Rechtsgruenden fachgerecht erfolgen. Bei Hornissen und Wildbienen ist eigenmaechtiges Handeln verboten.

Was gilt als vernuenftiger Grund fuer eine Entfernung?

Zum Beispiel ein Allergiker im Haushalt, ein Nest direkt an Haustuer, Schlafzimmerfenster oder Kinderspielplatz oder eine konkrete Verletzungsgefahr, weil der Flugweg staendig gekreuzt werden muss. Reine Belaestigung reicht in der Regel nicht.

Brauche ich eine Genehmigung der Naturschutzbehoerde?

Bei den allgemein geschuetzten Wespenarten und vorliegendem Grund in der Regel nicht. Bei besonders geschuetzten Arten wie der Hornisse ist eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehoerde zwingend erforderlich.

Was passiert, wenn ich ein geschuetztes Nest zerstoere?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann je nach Bundesland mit einem Bussgeld bis in den fuenfstelligen Bereich geahndet werden. Hinzu kommt die erhebliche Verletzungsgefahr durch das verteidigende Volk.

Darf ich ein leeres Nest im Winter entfernen?

Ja. Wespenvoelker leben nur eine Saison und beziehen ein altes Nest nicht erneut. Ein im Winter entdecktes Nest ist in der Regel verlassen und darf problemlos entfernt werden, meist nur aus baulichen Gruenden.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall können Urteile und Regelungen abweichen — im Zweifel Mieterverein oder Anwalt hinzuziehen.
Hinweis: Diese Art ist gesetzlich geschützt. Töten, Fangen oder Entfernen des Nestes kann verboten und bußgeldbewehrt sein — wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
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