Stehen Wespen unter Naturschutz? Geschützte Arten im Überblick
Alle in Deutschland heimischen Wespenarten stehen unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes, einige Arten sind sogar besonders geschuetzt. Das bedeutet: Ein Nest darf nicht ohne vernuenftigen Grund zerstoert werden.
Viele Menschen glauben, Wespen seien rechtlich vogelfrei und ein Nest duerfe jederzeit beseitigt werden. Das stimmt nicht. Wespen sind nuetzliche Insekten, die Schaedlinge vertilgen und zur Bestaeubung beitragen - und genau deshalb schuetzt das Gesetz sie. Wer den rechtlichen Rahmen kennt, handelt nicht nur korrekt, sondern oft auch entspannter, weil viele Nester ohnehin keinen Eingriff brauchen.
Der allgemeine Artenschutz nach Paragraf 39 BNatSchG
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) stellt in Paragraf 39 wild lebende Tiere unter einen allgemeinen Schutz. Es ist verboten, sie ohne vernuenftigen Grund zu faengen, zu verletzen oder zu toeten - und ebenso, ihre Lebensstaetten, also auch ein bewohntes Nest, ohne vernuenftigen Grund zu beeintraechtigen oder zu zerstoeren. Dieser allgemeine Schutz gilt fuer alle heimischen Wespenarten, auch fuer die laestige Deutsche und die Gemeine Wespe.
Ein "vernuenftiger Grund" kann vorliegen, wenn von einem Nest eine konkrete Gefahr ausgeht - etwa an einem stark genutzten Eingang oder bei einem Allergiker im Haushalt. Liegt ein solcher Grund vor, ist eine Beseitigung der nicht besonders geschuetzten Arten in der Regel zulaessig. Ob das im Einzelfall gilt, behandelt der Beitrag Wespennest entfernen - erlaubt oder verboten.
Besonders geschuetzte Arten nach Paragraf 44 BNatSchG
Ueber den allgemeinen Schutz hinaus gibt es Arten, die nach Paragraf 44 BNatSchG besonders geschuetzt sind. Fuer sie gilt ein strenges Zugriffsverbot. Sie duerfen weder gefangen noch getoetet werden, und ihre Nester duerfen nicht entfernt werden. Eine Ausnahme kann nur die zustaendige Untere Naturschutzbehoerde im Einzelfall genehmigen.
Zu diesen besonders geschuetzten Hautflueglern zaehlen unter anderem:
- Die Hornisse (Vespa crabro) - die groesste heimische Wespenart. Sie ist deutlich friedlicher als ihr Ruf und besonders geschuetzt.
- Wildbienen und Hummeln - ebenfalls Hautfluegler, die haeufig mit Wespen verwechselt werden.
- Verschiedene seltene Wildwespenarten.
Faustregel: Die Deutsche und die Gemeine Wespe sind allgemein geschuetzt, die Hornisse und Wildbienen sind besonders geschuetzt. Wer nicht sicher ist, welche Art baut, sollte vor jedem Eingriff bestimmen lassen, worum es sich handelt.
Warum die Artbestimmung so wichtig ist
Aus dem Schutzstatus folgt eine einfache, aber zentrale Konsequenz: Bevor ueberhaupt ueber einen Eingriff nachgedacht wird, muss klar sein, welches Tier dort nistet. Eine Hornisse oder eine Wildbiene zu toeten, weil man sie fuer eine Wespe gehalten hat, bleibt eine Ordnungswidrigkeit. Hilfe bei der Unterscheidung gibt der Beitrag Wespe, Biene und Hornisse unterscheiden.
Welche Bussgelder drohen
Verstoesse gegen das Artenschutzrecht sind Ordnungswidrigkeiten und koennen empfindlich geahndet werden. Die Bussgeldrahmen werden von den Bundeslaendern festgelegt und reichen je nach Land und Schwere des Verstosses bis in den fuenfstelligen Bereich - bei besonders geschuetzten Arten theoretisch bis zu 50.000 Euro. In der Praxis fallen die Bussgelder meist niedriger aus, doch das Risiko zeigt, wie ernst der Gesetzgeber den Schutz nimmt.
Warum Wespen ueberhaupt geschuetzt werden
Der gesetzliche Schutz hat einen guten Grund: Wespen sind ein wichtiger Teil des Oekosystems. Sie erbeuten in grossen Mengen andere Insekten - darunter viele, die im Garten als Schaedlinge gelten - und fuettern damit ihre Brut. Zugleich besuchen erwachsene Wespen Blueten und tragen zur Bestaeubung bei. Ein einzelnes Volk vertilgt im Laufe einer Saison eine erhebliche Zahl an Beutetieren. Dass laestige Begegnungen am Kuchenteller diesen Nutzen ueberlagern, aendert nichts an der oekologischen Bedeutung. Der Gesetzgeber hat deshalb einen Mittelweg gewaehlt: kein absolutes Tabu fuer die haeufigen Arten, aber auch kein Freibrief - und ein strenger Schutz fuer die selteneren und besonders nuetzlichen Arten wie die Hornisse.
Was der Schutz fuer den Alltag bedeutet
Der Artenschutz ist kein Grund zur Sorge, sondern eine Orientierung. In den allermeisten Faellen ist gar kein Eingriff noetig, weil Wespen nur eine Saison leben und das Nest im Herbst von selbst abstirbt - wie der Beitrag zum Lebenszyklus der Wespen zeigt. Konkret heisst der Schutz fuer Sie:
- Nicht eigenmaechtig handeln. Ausraeuchern, Zuschuetten oder Bespruehen sind bei geschuetzten Arten verboten und gefaehrlich.
- Art bestimmen lassen. Erst die Art entscheidet, was rechtlich ueberhaupt moeglich ist.
- Bei Hornissen und Bienen: nur Beratung. Hier ist die Untere Naturschutzbehoerde der richtige Ansprechpartner, nicht der Spray aus dem Baumarkt.
- Bei echtem Konflikt: Fachbetrieb einschalten. Wer hilft, klaert der Beitrag Wer hilft beim Wespennest.
Der Schutzstatus schliesst eine Loesung also nicht aus - er regelt nur, wer sie auf welchem Weg umsetzen darf. Eine fachgerechte Umsiedlung statt Toetung ist bei geschuetzten Arten oft der einzige zulaessige Weg und schont zugleich die Natur.
Häufige Fragen
Stehen alle Wespen unter Naturschutz?
Ja. Alle heimischen Wespenarten geniessen mindestens den allgemeinen Schutz nach Paragraf 39 BNatSchG: Sie duerfen nicht ohne vernuenftigen Grund getoetet und ihre Nester nicht ohne Grund zerstoert werden. Hornissen und Wildbienen sind nach Paragraf 44 sogar besonders geschuetzt.
Welche Wespenarten sind besonders geschuetzt?
Besonders geschuetzt nach Paragraf 44 BNatSchG sind unter anderem die Hornisse sowie Wildbienen und Hummeln. Ihre Nester duerfen grundsaetzlich nicht entfernt werden; Ausnahmen genehmigt nur die Untere Naturschutzbehoerde im Einzelfall.
Welches Bussgeld droht beim Zerstoeren eines Wespennests?
Die Bussgelder legen die Bundeslaender fest und reichen je nach Land und Art bis in den fuenfstelligen Bereich - bei besonders geschuetzten Arten theoretisch bis zu 50.000 Euro. In der Praxis fallen sie oft niedriger aus, das Risiko bleibt aber erheblich.
Darf ich ein Nest der Deutschen Wespe entfernen?
Die Deutsche und die Gemeine Wespe sind nur allgemein geschuetzt. Liegt ein vernuenftiger Grund vor, etwa eine konkrete Gefahr am Hauseingang, ist eine fachgerechte Entfernung in der Regel zulaessig. Bei den besonders geschuetzten Arten gilt das nicht.
Warum muss ich vor einem Eingriff die Wespenart bestimmen?
Weil der erlaubte Umgang von der Art abhaengt. Wer eine Hornisse oder Wildbiene faelschlich fuer eine Wespe haelt und toetet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Eine sichere Bestimmung schuetzt vor rechtlichen Folgen und vor unnoetigem Eingriff.