Wespennest und Versicherung: Zahlt die Hausratversicherung?
Die normale Hausrat- oder Wohngebaeudeversicherung zahlt die Wespennest-Entfernung in der Regel nicht. Nur ein Zusatzbaustein wie ein Haus- und Wohnungsschutzbrief deckt die Kosten - oft bis zu einer Grenze von etwa 300 Euro.
Wenn ein Wespennest entfernt werden muss, hoffen viele Eigentuemer auf ihre Versicherung. Doch ob gezahlt wird, haengt vom genauen Tarif ab. Der Standardschutz reicht meist nicht - es kommt auf die Zusatzbausteine an.
Standardtarif: meist kein Schutz
Eine reine Basis-Hausratversicherung oder eine Standard-Wohngebaeudeversicherung uebernimmt die Kosten fuer das Entfernen eines Wespennests in der Regel nicht. Der Grund: Diese Policen springen typischerweise nur bei klar definierten Schadenursachen ein - Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch. Ein Wespennest faellt nicht darunter, solange es keinen versicherten Sachschaden ausloest.
Zusatzbaustein: der Haus- und Wohnungsschutzbrief
Anders sieht es aus, wenn die Police einen Haus- und Wohnungsschutzbrief als Zusatzbaustein enthaelt. Solche Schutzbriefe decken oft eine Reihe von Notfall- und Soforthilfen ab - und schliessen vielfach auch die Entfernung von Wespen-, Hornissen- oder Bienennestern ein. Ueblich ist dabei eine Obergrenze je Schadenfall; haeufig genannt werden Betraege bis etwa 300 Euro. Da die Entfernung selbst meist im Bereich von 150 bis 250 Euro liegt, deckt der Schutzbrief den Einsatz in vielen Faellen vollstaendig ab.
Entscheidend ist der Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen. Ob und bis zu welcher Hoehe ein Wespennest mitversichert ist, steht im Leistungsverzeichnis Ihres Tarifs - im Zweifel beim Versicherer nachfragen.
Hausrat oder Wohngebaeude - welche Police?
Beide Versicherungsarten koennen den passenden Zusatzbaustein anbieten:
- Wohngebaeudeversicherung: relevant fuer Eigentuemer, da das Nest meist am oder im Gebaeude sitzt (Fassade, Rollladenkasten, Dach).
- Hausratversicherung: einige Tarife enthalten den Schutzbrief ebenfalls und greifen dann fuer die Nestbeseitigung.
Welche Police im Einzelfall einspringt, haengt vom Anbieter und vom konkreten Baustein ab. Es lohnt sich, beide Vertraege zu pruefen.
Wichtige Voraussetzung: zulaessige Entfernung
Eine Erstattung setzt voraus, dass die Entfernung rechtlich sauber ablaeuft. Weil Wespen unter Naturschutz stehen, verlangen Versicherer in der Regel, dass die Beseitigung fachgerecht und - wo noetig - mit Zustimmung der Naturschutzbehoerde erfolgt. Wer eigenmaechtig ein geschuetztes Nest zerstoert, riskiert nicht nur ein Bussgeld, sondern auch den Versicherungsschutz. Was erlaubt ist, klaert der Beitrag Wespennest entfernen - erlaubt oder verboten.
Mieter: Versicherung des Vermieters
Mieter muessen die Beseitigung in der Regel gar nicht selbst versichern, denn die Zustaendigkeit liegt beim Vermieter. Ob dessen Wohngebaeudeversicherung einen passenden Baustein hat, ist seine Sache. Die mietrechtliche Seite behandelt der Beitrag Wespennest in der Mietwohnung.
Wenn das Nest einen Sachschaden verursacht
Anders kann die Lage sein, wenn das Nest nicht nur entfernt werden muss, sondern bereits einen versicherten Schaden ausgeloest hat. Dringt ein grosses Volk etwa in die Daemmung ein und durchfeuchtet sie, oder beschaedigt der notwendige Eingriff Bauteile, kann je nach Vertrag die Wohngebaeudeversicherung fuer den eigentlichen Gebaeudeschaden aufkommen - die reine Nestbeseitigung bleibt davon aber zu unterscheiden. Welche baulichen Folgen ueberhaupt entstehen koennen, behandelt der Beitrag Schaeden durch Wespennester am Gebaeude. Auch hier gilt: Massgeblich ist immer der konkrete Tarif, und im Zweifel entscheidet die Schadenmeldung beim Versicherer.
So gehen Sie im Schadenfall vor
- Police pruefen: Gibt es einen Haus- und Wohnungsschutzbrief oder einen vergleichbaren Zusatz?
- Vor Beauftragung melden: Klaeren Sie mit dem Versicherer, ob und in welcher Hoehe die Kosten uebernommen werden.
- Fachbetrieb beauftragen: Eine sachkundige, dokumentierte Entfernung ist Voraussetzung fuer die Erstattung.
- Beleg aufbewahren: Rechnung mit Leistungsbeschreibung einreichen.
Greift die Versicherung nicht, bleibt die Entfernung mit meist niedrigem dreistelligem Betrag ueberschaubar. Eine Uebersicht der Preisfaktoren gibt der Beitrag Wespennest entfernen lassen - Kosten.
Häufige Fragen
Zahlt die Hausratversicherung die Wespennest-Entfernung?
Die Basis-Hausratversicherung in der Regel nicht. Nur wenn die Police einen Zusatzbaustein wie einen Haus- und Wohnungsschutzbrief enthaelt, werden die Kosten uebernommen - oft bis zu einer Grenze von etwa 300 Euro je Schadenfall.
Was ist ein Haus- und Wohnungsschutzbrief?
Ein optionaler Zusatzbaustein der Hausrat- oder Wohngebaeudeversicherung, der verschiedene Notfallhilfen abdeckt - haeufig auch die Entfernung von Wespen-, Hornissen- oder Bienennestern bis zu einer im Tarif festgelegten Hoehe.
Bis zu welcher Hoehe wird gezahlt?
Das haengt vom Tarif ab. Verbreitet sind Obergrenzen um 300 Euro je Schadenfall. Da eine Entfernung meist 150 bis 250 Euro kostet, ist der Einsatz damit oft vollstaendig gedeckt. Den genauen Betrag nennen Ihre Versicherungsbedingungen.
Muss ich vor der Entfernung mit der Versicherung sprechen?
Ja, das ist ratsam. Klaeren Sie vor der Beauftragung, ob und in welcher Hoehe die Kosten uebernommen werden, und beauftragen Sie einen Fachbetrieb. Eine eigenmaechtige Zerstoerung eines geschuetzten Nests kann den Schutz gefaehrden.
Muss ich als Mieter eine Versicherung bemuehen?
In der Regel nicht. Die Beseitigung ist Sache des Vermieters, der auch ueber seine Wohngebaeudeversicherung entscheidet. Mieter melden das Nest dem Vermieter und ueberlassen ihm die weitere Abwicklung.