Welches Tier ist am Haus? Arten sicher erkennen
Bevor Sie über Vertreiben oder Umsiedeln nachdenken, müssen Sie wissen, mit welchem Tier Sie es zu tun haben — denn viele heimische Arten sind streng geschützt und dürfen nicht angefasst werden. Dieser Überblick hilft Ihnen, die häufigsten Wildtiere am und im Haus sicher voneinander zu unterscheiden.
Warum die Artbestimmung der erste Schritt ist
Ob auf dem Dachboden, im Schornstein, hinter der Fassade oder im Garten: Wer ein Wildtier am Haus bemerkt, will es meist schnell loswerden. Genau hier liegt die häufigste Fehlerquelle. Viele Tiere, die uns nachts über den Kopf trappeln oder im Garten auftauchen, stehen unter Naturschutz. Eine falsche Reaktion — etwa das Verschließen eines Quartiers oder das eigenmächtige Fangen — kann nicht nur Tiere töten, sondern auch ein Bußgeld nach sich ziehen.
Deshalb gilt: Erst bestimmen, dann handeln. Oft lässt sich die Art schon an Geräuschen, Spuren, Kot oder der Tageszeit der Aktivität eingrenzen, ohne dass Sie das Tier überhaupt sehen.
Die häufigsten "Untermieter" im Überblick
Auf dem Dachboden und unterm Dach
- Marder (Steinmarder): dämmerungs- und nachtaktiv, etwa katzengroß mit buschigem Schwanz und hellem Kehlfleck. Verursacht lautes Poltern, Trappeln und Schleifgeräusche, oft mit Beuteresten und kräftig riechendem Kot. Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht.
- Siebenschläfer und Bilche: kleine, nachtaktive Nager mit großen Augen, die im Sommer auf Dachböden laute Kletter- und Quietschgeräusche machen. Streng geschützt.
- Fledermäuse: nutzen Spalten, Dachfirste und Verschalungen als Quartier. Man hört sie kaum, erkennt sie aber an krümeligem Kot (zerfällt zu Pulver) und Ein-/Ausflug in der Dämmerung. Alle Arten sind streng geschützt.
- Eichhörnchen: tagaktiv, schnelle Kletter- und Trappelgeräusche meist morgens und am späten Nachmittag. Besonders geschützt.
- Mäuse und Ratten: nicht geschützt, erkennbar an feinem Nagen, Trippeln und kleinem, länglichem Kot.
Wer nur die Geräusche kennt, findet eine erste Einordnung im Ratgeber Geräusche auf dem Dachboden richtig zuordnen.
Im Garten und an der Fassade
- Igel: rundlicher Körper mit Stacheln, dämmerungs- und nachtaktiv, schmatzende und schnaufende Geräusche im Gebüsch. Besonders geschützt.
- Fuchs: hundeartig, rotbraun mit buschiger Rute, oft in Stadtnähe. Unterliegt dem Jagdrecht.
- Waschbär: graue Fellfarbe, schwarze Gesichtsmaske, geringelter Schwanz. Geschickter Kletterer, dringt in Dachböden ein. Invasive Art, unterliegt dem Jagdrecht.
- Maulwurf: bleibt unterirdisch, verrät sich nur durch Erdhügel. Besonders geschützt — Hügel ärgern, das Tier darf aber nicht getötet werden.
Geschützt, jagdbar oder frei? Die drei Rechtskategorien
Für Ihr weiteres Vorgehen ist entscheidend, in welche Kategorie ein Tier fällt:
- Besonders oder streng geschützt (z. B. Fledermaus, Igel, Eichhörnchen, Maulwurf, Siebenschläfer): Fangen, Verletzen, Töten und das Zerstören der Lebensstätte sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich verboten.
- Dem Jagdrecht unterliegend (z. B. Steinmarder, Fuchs, Waschbär): Hier gelten Schon- und Jagdzeiten, der Umgang ist Sache der Jagdausübungsberechtigten.
- Nicht geschützt (z. B. Hausmaus, Wanderratte): Hier ist eine Bekämpfung grundsätzlich erlaubt.
Welche heimischen Arten geschützt sind und was das praktisch bedeutet, fasst der Überblick Recht: Was ist erlaubt? zusammen.
So bestimmen Sie die Art, ohne das Tier zu fangen
In den meisten Fällen müssen und sollten Sie das Tier gar nicht zu Gesicht bekommen. Achten Sie auf:
- Tageszeit der Aktivität: tagaktiv (Eichhörnchen) oder nachtaktiv (Marder, Siebenschläfer, Igel)?
- Geräuschtyp: leichtes Trippeln (Mäuse), lautes Poltern (Marder), Klettern und Quietschen (Bilche)?
- Kot und Spuren: Größe, Form und Fundort geben oft den klarsten Hinweis. Eine Übersicht bietet der Ratgeber Spuren und Kot bestimmen.
- Eingänge: Wo verschwindet das Tier — Spalt im First, Loch unter der Terrasse, offener Schornstein?
Wichtig: Hinterlassenschaften wie Kot oder Nistmaterial nie ohne Schutz anfassen. Tragen Sie Handschuhe und atmen Sie keinen aufgewirbelten Staub ein — manche Wildtierausscheidungen können Krankheitserreger enthalten.
Wann Sie Fachleute hinzuziehen sollten
Bei geschützten Arten endet die Selbsthilfe schnell an einer rechtlichen Grenze: Ein Quartier zu verschließen, solange Tiere oder Jungtiere darin sind, ist verboten und tierschutzwidrig. Wenn Sie unsicher sind, um welches Tier es sich handelt, oder wenn ein geschütztes Tier betroffen sein könnte, sind die untere Naturschutzbehörde, ein ehrenamtlicher Artenschutzberater oder ein fachkundiger Betrieb die richtigen Ansprechpartner. Sie bestimmen die Art zweifelsfrei und planen ein legales, schonendes Vorgehen — etwa eine fachgerechte Vergrämung außerhalb der Schon- und Aufzuchtzeiten. Das BIOVEX-Netzwerk arbeitet hier eng mit den Behörden zusammen und übernimmt nur das, was rechtlich zulässig ist.
Häufige Fragen
Wie erkenne ich, ob ein Marder oder eine Ratte auf dem Dachboden ist?
Marder verursachen lautes Poltern, Trappeln und Schleifgeräusche, oft mit Beuteresten und kräftig riechendem Kot. Ratten sind deutlich leiser, hinterlassen kleinen länglichen Kot und sind eher in Bodennähe und an Leitungen aktiv. Marder unterliegen dem Jagdrecht, Ratten gelten als nicht geschützte Schädlinge.
Welche Tiere am Haus sind in Deutschland geschützt?
Streng oder besonders geschützt sind unter anderem alle Fledermausarten, Igel, Eichhörnchen, Maulwurf, Siebenschläfer und viele Vögel. Sie dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden, und ihre Lebensstätten dürfen nicht zerstört werden. Fuchs, Steinmarder und Waschbär unterliegen dem Jagdrecht.
Kann ich die Tierart bestimmen, ohne das Tier zu sehen?
Ja, meist sogar besser. Achten Sie auf Tageszeit der Aktivität, Geräuschtyp, Kotform und -fundort sowie auf die Ein- und Ausgänge. Diese Indizien grenzen die Art in der Regel zuverlässig ein, ohne dass Sie dem Tier nahekommen müssen.
Darf ich ein gefundenes geschütztes Tier einfach umsetzen?
Nein. Bei besonders oder streng geschützten Arten sind Fangen und Umsetzen ohne Genehmigung in der Regel verboten. Ausnahmen gelten nur für die kurzzeitige Aufnahme eindeutig hilfloser oder verletzter Tiere zur Pflege. Im Zweifel die untere Naturschutzbehörde kontaktieren.
Woran erkenne ich einen Waschbär im Unterschied zum Marder?
Der Waschbär hat eine auffällige schwarze Gesichtsmaske, einen geringelten Schwanz und graues Fell, der Steinmarder ist schlanker, braun und hat einen hellen Kehlfleck. Beide sind nachtaktiv und gute Kletterer. Beide unterliegen dem Jagdrecht.