Marder fangen und umsiedeln: erlaubt oder strafbar?
Den Marder einfach in der Lebendfalle fangen und im Wald aussetzen, das klingt nach einer humanen Lösung, ist für Privatpersonen aber rechtlich heikel und für das Tier oft ein Todesurteil. Dieser Beitrag erklärt sachlich, was gilt.
Die rechtliche Ausgangslage
Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht. Das betrifft nicht nur das Töten, sondern auch das Fangen, also den Einsatz von Lebendfallen. In vielen Bundesländern dürfen Fallen nur von Personen aufgestellt werden, die jagdausübungsberechtigt sind oder einen entsprechenden Sachkundenachweis (Fangjagdlehrgang) erbracht haben. Eine Privatperson, die ohne diese Voraussetzung eine Marderfalle aufstellt, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland; verbindlich ist die Auskunft der Unteren Jagdbehörde.
Warum die Falle für Heimwerker meist ausscheidet
Selbst wenn das Aufstellen erlaubt wäre, bringt eine Lebendfalle erhebliche Pflichten und Probleme mit sich:
- Kontrollpflicht: Eine gefangene Falle muss aus Tierschutzgründen engmaschig, in der Regel mehrmals täglich, kontrolliert werden. Ein gefangenes Tier darf nicht über Stunden in Panik und ohne Wasser ausharren.
- Stress und Verletzungsgefahr: Marder geraten in der Falle in Panik und können sich verletzen.
- Verwechslungsgefahr: In die Falle können auch andere, teils streng geschützte Tiere geraten, etwa Katzen, Igel oder geschützte Arten.
Das eigentliche Problem: das Umsiedeln
Selbst ein erfolgreich und legal gefangener Marder ist mit dem Aussetzen nicht gut bedient. Hier verbinden sich Tierschutz und Biologie zu einem ernsten Einwand:
- Fremdes, besetztes Revier: Marder sind Reviertiere. Nahezu jeder geeignete Lebensraum ist bereits von Artgenossen besetzt. Ein ausgesetzter Marder landet in fremdem Territorium, wird von den dort lebenden Tieren vertrieben oder bekämpft und findet keine vertrauten Nahrungsquellen.
- Schlechte Überlebenschancen: Die Folge sind oft Stress, Unterernährung und ein früher Tod. Was als humane Lösung gedacht war, bedeutet für das Tier großes Leid.
- Rechtlicher Aspekt: Das Aussetzen eines Wildtiers in einem fremden Revier ist zudem nicht ohne Weiteres zulässig und kann mit dem Tierschutz- und Jagdrecht kollidieren.
Aus all diesen Gründen ist das Fangen-und-Umsiedeln keine empfehlenswerte Eigenlösung, weder rechtlich noch aus Sicht des Tierwohls.
Was bei Verstößen droht
Je nach Bundesland und Schwere reichen die Konsequenzen vom Bußgeld bis zu strafrechtlichen Verfahren, insbesondere wenn Schonzeiten missachtet oder Tierschutzbestimmungen verletzt werden. Die Bandbreite reicht bis in den vierstelligen Bußgeldbereich, bei Jagdrechtsverstößen sind sogar strafrechtliche Folgen möglich. Die konkrete Bewertung trifft die zuständige Behörde. Mehr zum rechtlichen Rahmen unter Marder töten verboten? Jagdrecht erklärt.
Die bessere, erlaubte Alternative
Die gute Nachricht: Sie brauchen die Falle gar nicht. Der wirksamste und gleichzeitig legale Weg ist die Kombination aus Vergrämung und Abdichtung. Sie bewegen den Marder durch Störung zum freiwilligen Auszug und verschließen anschließend die Zugänge dauerhaft, sodass er nicht zurückkehren kann, und das ohne ihn zu fangen oder zu verletzen.
- Vergrämen mit Licht, Lärm und Unruhe: Anleitung unter Marder selbst vertreiben.
- Dauerhaftes Verschließen der Zugänge: Anleitung unter Zugänge abdichten.
Dieser Ansatz löst das Problem an der Wurzel, statt nur ein einzelnes Tier zu entfernen, das ohnehin durch einen Nachfolger ersetzt würde, solange die Zugänge offen sind.
Der Denkfehler beim Einzeltier
Hinter dem Wunsch, den Marder zu fangen, steckt oft die Annahme, mit dem einen Tier sei das Problem gelöst. Das ist selten der Fall. Ein attraktiver, warmer und sicherer Unterschlupf bleibt attraktiv, auch wenn der bisherige Bewohner weg ist. Solange die Zugänge offen sind, zieht früher oder später ein neuer Marder ein, der das frei gewordene Revier übernimmt. Das Fangen einzelner Tiere ist deshalb bestenfalls eine Symptombehandlung, während die Abdichtung die Ursache beseitigt. Genau aus diesem Grund führt der Weg über das Aussperren statt über das Einsammeln zum dauerhaften Erfolg.
Sonderfall geschützte Arten
Bei nächtlichem Lärm ist nicht immer ein Marder am Werk. Geraten beim eigenmächtigen Fangen versehentlich streng geschützte Tiere wie Fledermäuse oder der Siebenschläufer in Bedrängnis, drohen zusätzliche, teils empfindliche Konsequenzen nach dem Naturschutzrecht. Diese Arten dürfen weder gefangen noch gestört werden. Schon deshalb ist eine sichere Artbestimmung vor jeder Maßnahme wichtig, im Zweifel durch einen Fachmann oder die Untere Naturschutzbehörde. Hilfe bei der Einordnung gibt Marder erkennen.
Wenn ein Marder bereits in einer Falle sitzt
Sollten Sie ungewollt ein Tier in einer Falle vorfinden, lassen Sie es nicht leiden: Verständigen Sie die Untere Jagdbehörde, einen ortsansässigen Jäger oder einen Fachbetrieb, die das weitere Vorgehen rechtssicher und tierschutzgerecht klären. Auch hier unterstützt das BIOVEX-Netzwerk und arbeitet grundsätzlich mit erlaubten, tierschutzkonformen Methoden statt mit eigenmächtigem Fang.