Marder töten verboten? Jagdrecht und Vergrämung erklärt
Darf man einen Marder einfach töten? In der Regel nicht. Dieser Beitrag erklärt sachlich, warum der Steinmarder dem Jagdrecht unterliegt, was Schonzeiten bedeuten und welche Maßnahmen jederzeit erlaubt sind.
Der rechtliche Rahmen in Kürze
Der Steinmarder, der den allermeisten Hausbesitzern Ärger macht, ist kein vogelfreies Schädling, sondern ein Wildtier, das dem Jagdrecht unterliegt. Daraus folgt eine klare Grundregel: Das Fangen und Töten ist grundsätzlich nur jagdausübungsberechtigten Personen erlaubt, also Personen mit Jagdschein und Jagdrecht in dem betreffenden Revier, und auch das nur innerhalb der zulässigen Jagdzeiten. Privatpersonen dürfen einen Marder in der Regel weder fangen noch töten. Die folgenden Angaben gelten allgemein; im Einzelfall entscheidet das jeweilige Landesjagdgesetz, weshalb Auskünfte der Unteren Jagdbehörde maßgeblich sind.
Warum überhaupt geschützt?
Hinter dem Schutz steht zum einen das Jagdrecht mit seinen Hege- und Schonzeiten, zum anderen das Tierschutzgesetz. Dessen Grundsatz lautet, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Ein Marder auf dem Dachboden ist lästig und kann teuer werden, doch das allein rechtfertigt sein Töten rechtlich nicht, solange mildere Mittel wie Vergrämung und Abdichtung zur Verfügung stehen.
Was Schonzeiten bedeuten
Auch dort, wo der Steinmarder bejagt werden darf, gilt das nicht das ganze Jahr. In vielen Bundesländern besteht eine Schonzeit, die häufig etwa vom 1. März bis 15. Oktober reicht; in diesem Zeitraum ist die Bejagung verboten. Die genauen Zeiten und Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich, in einzelnen Ländern ist der Steinmarder ganzjährig stärker oder schwächer geschützt. Verbindlich ist immer die aktuelle Landesregelung. Der nah verwandte Baummarder ist in manchen Ländern ganzjährig geschont.
Was bei Verstößen droht
Wer einen Marder eigenmächtig fängt oder tötet, riskiert ernste Konsequenzen. Je nach Bundesland und Schwere reichen sie von einem Bußgeld bis zu strafrechtlichen Verfahren. Bußgelder können im Tierschutzbereich bis in den vierstelligen Bereich gehen, ein Verstoß gegen das Jagdrecht kann als Straftat (Wilderei) sogar mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Diese Angaben sind allgemein; die konkrete Bewertung trifft die zuständige Behörde.
Was dagegen jederzeit erlaubt ist
Die gute Nachricht: Die wirksamsten Maßnahmen gegen einen Marder sind ohnehin die erlaubten. Vergrämen (Vertreiben) ist jederzeit zulässig, auch während der Schonzeit, weil es das Tier nicht verletzt und die Population nicht beeinflusst. Dazu zählen:
- Störung des Ruheplatzes durch Licht, Lärm und Unruhe,
- der Einsatz von Duftstoffen an den Laufwegen,
- und vor allem das marderdichte Verschließen der Zugänge.
Die praktische Umsetzung beschreibt Marder selbst vertreiben, die dauerhafte Sicherung Zugänge abdichten.
Und die Lebendfalle?
Eine Lebendfalle tötet nicht, fällt aber trotzdem unter Fangregeln. In vielen Bundesländern ist das Aufstellen nur jagdausübungsberechtigten oder sachkundigen Personen erlaubt, gefangene Fallen müssen engmaschig kontrolliert werden, und das anschließende Aussetzen an fremdem Ort ist tierschutzrechtlich heikel. Warum diese Methode für Privatpersonen meist ausscheidet, erklärt Marder fangen und umsiedeln: erlaubt oder strafbar?.
Sonderfall: Verwechslung mit geschützten Arten
Manch nächtlicher Lärm stammt gar nicht vom Marder, sondern etwa vom Siebenschläufer oder von Fledermäusen, die unter strengem Artenschutz stehen und keinesfalls getötet, gefangen oder gestört werden dürfen. Auch deshalb ist eine sichere Bestimmung wichtig, bevor man handelt. Hilfe bietet Marder erkennen.
Warum Vergrämen rechtlich der bessere Weg ist
Hinter der Unterscheidung zwischen Töten und Vergrämen steht ein wichtiges Prinzip: Das Tierschutzgesetz verlangt, das mildeste geeignete Mittel zu wählen. Solange Vergrämung und Abdichtung den Marder zuverlässig fernhalten können, fehlt für das Töten in der Regel der vernünftige Grund. Genau das spielt Hausbesitzern in die Hände, denn die erlaubten Methoden sind ohnehin die nachhaltigeren. Ein getöteter Marder hinterlässt ein freies Revier, in das bald ein neuer einzieht, solange die Zugänge offen sind. Wer dagegen abdichtet, löst das Problem dauerhaft, ganz ohne rechtliches Risiko. Recht und praktische Wirksamkeit zeigen hier in dieselbe Richtung.
Gift ist keine Option
Immer wieder taucht die Idee auf, einen Marder zu vergiften. Das ist klar abzulehnen: Es verstößt gegen das Tierschutz- und Jagdrecht, ist nicht zielgerichtet und gefährdet Haustiere, Greifvögel und andere Tiere, die den Köder oder das vergiftete Tier aufnehmen. Ein im Versteck verendeter Marder verursacht zudem einen kaum zu beseitigenden Verwesungsgeruch. Vergiften ist daher weder erlaubt noch sinnvoll.
Im Zweifel: Behörde fragen
Weil die Regelungen je nach Bundesland abweichen, ist die Untere Jagdbehörde (meist beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt) die richtige Anlaufstelle für verbindliche Auskünfte zu Jagdzeiten, Fangerlaubnis und Ausnahmen. Wer rechtssicher und tierschutzkonform handeln will, ist mit Vergrämung und Abdichtung ohnehin auf der sicheren Seite. Das BIOVEX-Netzwerk arbeitet ausschließlich mit erlaubten Methoden und kennt die regionalen Vorgaben.