Nest aus Gras und Zweigen in der Dachrinne als Zeichen für Nist- und Setzzeit am Haus
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Nist- und Setzzeit: Jungtiere am Haus

Im Frühjahr und Sommer ziehen Wildtiere und Vögel ihre Jungen auf — und genau dann sind Eingriffe an Quartieren am heikelsten. In der Brut- und Setzzeit gelten besondere Schutzregeln, und das Aussperren der Elterntiere kann den sicheren Tod der Jungen bedeuten.

Warum die Jahreszeit über Erlaubt und Verboten entscheidet

Ob Sie ein Quartier sichern oder Gehölze schneiden dürfen, hängt stark vom Zeitpunkt ab. Während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase sind Lebensstätten besonders sensibel: In Nestern, Kobeln und Höhlen sitzen hilflose Jungtiere, die ohne ihre Eltern nicht überleben. Wer in dieser Zeit ein besetztes Quartier verschließt oder eine Hecke rodet, riskiert nicht nur Tierleben, sondern auch einen Verstoß gegen das Naturschutzrecht.

Die gesetzliche Schonzeit für Gehölze

Eine zentrale Regel betrifft den Gehölzschnitt: Nach § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze außerhalb des Waldes abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu roden. Diese Sperrfrist schützt vor allem brütende Vögel und ihre Nester.

Erlaubt bleiben in dieser Zeit in der Regel schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses — aber nur, sofern dabei keine Tiere und Nester beeinträchtigt werden. Stärkere Eingriffe und Rodungen gehören in den Zeitraum zwischen Oktober und Februar.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Mehr zu den Folgen im Ratgeber Bußgeld und Strafen.

Brut- und Setzzeit der Tiere am Haus

Auch unabhängig vom Gehölzschnitt hat fast jede Art ihre Aufzuchtphase, in der ein Eingriff besonders kritisch ist:

  • Vögel brüten überwiegend zwischen Frühjahr und Spätsommer; Gebäudebrüter wie Mauersegler, Schwalben und Spatzen nutzen Nischen am Haus.
  • Eichhörnchen ziehen meist im Frühjahr und ein zweites Mal im Spätsommer Junge auf.
  • Marder, Waschbär und Fuchs bringen ihre Jungen überwiegend im Frühjahr zur Welt; die Jungtiere bleiben über Wochen im Quartier.
  • Fledermäuse bilden im Sommer Wochenstuben, in denen die Weibchen ihre Jungen aufziehen.

In all diesen Phasen gilt: Ein besetztes Quartier darf nicht verschlossen werden, solange Jungtiere darin sind. Bei geschützten Arten ist das ganzjährig verboten, in der Aufzuchtzeit kommt das Tierschutzproblem hinzu.

Was das praktisch für Sie bedeutet

Maßnahmen in die richtige Zeit legen

  • Zugänge sichern und Quartiere verschließen nur außerhalb der Aufzuchtzeit und erst, wenn sicher kein Tier mehr drin ist.
  • Heckenschnitt und Rodungen in den Zeitraum Oktober bis Februar legen.
  • Sanierungen an Fassade und Dach frühzeitig planen und vorab auf Quartiere prüfen lassen — besonders bei Fledermäusen und Gebäudebrütern.

Jungtiere richtig einordnen

Nicht jedes allein angetroffene Jungtier ist verwaist. Viele Elterntiere lassen ihren Nachwuchs zeitweise allein und kehren zurück. Greifen Sie nur ein, wenn ein Tier eindeutig verletzt oder offensichtlich hilflos ist, und kontaktieren Sie im Zweifel eine Wildtier-Auffangstation oder die untere Naturschutzbehörde. Hinweise zur Bestimmung der Art gibt der Ratgeber Welches Tier ist am Haus?.

Wann Fachleute einbezogen werden sollten

Gerade in der Brut- und Setzzeit ist die Versuchung groß, ein Quartier schnell zu schließen, bevor noch mehr Tiere kommen — genau das ist aber der häufigste und folgenreichste Fehler. Wenn Sie unsicher sind, ob Jungtiere betroffen sind, oder wenn eine Maßnahme nicht bis zum Ende der Schonzeit warten kann, sollten Sie die untere Naturschutzbehörde und einen fachkundigen Betrieb einbeziehen. Sie prüfen, ob das Quartier besetzt ist, und planen einen zulässigen, schonenden Ablauf. Das BIOVEX-Netzwerk verschließt Quartiere grundsätzlich erst nach dem Auszug der Tiere und stimmt sich bei geschützten Arten mit der Behörde ab.

Häufige Fragen

Wann darf ich Hecken und Sträucher nicht schneiden?

Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG ist das radikale Zurückschneiden oder Roden von Hecken, Gebüschen und Gehölzen außerhalb des Waldes vom 1. März bis 30. September verboten, um brütende Vögel zu schützen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind in der Regel erlaubt, sofern keine Tiere beeinträchtigt werden.

Darf ich in der Brutzeit ein Tierquartier am Dach verschließen?

Nein, solange Jungtiere darin sein könnten. Werden Elterntiere ausgesperrt, verhungern die Jungen – das ist tierschutzwidrig und bei geschützten Arten verboten. Quartiere dürfen erst nach dem Auszug und außerhalb der Aufzuchtzeit gesichert werden.

Ist jedes allein gefundene Jungtier verwaist?

Nein. Viele Elterntiere lassen ihren Nachwuchs zeitweise allein und kehren zurück. Greifen Sie nur ein, wenn ein Tier eindeutig verletzt oder offensichtlich hilflos ist, und kontaktieren Sie im Zweifel eine Wildtierstation oder die untere Naturschutzbehörde, bevor Sie es mitnehmen.

Wann ist der beste Zeitpunkt, um Zugänge zu sichern?

Außerhalb der Aufzuchtzeit, also überwiegend im Spätherbst und Winter, und erst, wenn sicher kein Tier mehr im Quartier ist. So vermeiden Sie, Jungtiere einzusperren. Gehölzarbeiten gehören in den Zeitraum Oktober bis Februar.

Drohen Strafen, wenn ich in der Schonzeit eine Hecke rode?

Ja, das kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden, dessen Höhe je nach Bundesland und Schwere variiert. Verlegen Sie stärkere Schnitte und Rodungen daher in den erlaubten Zeitraum zwischen Oktober und Februar.

Hinweis: Diese Art ist gesetzlich geschützt. Töten, Fangen oder Entfernen des Nestes kann verboten und bußgeldbewehrt sein — wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall können Urteile und Regelungen abweichen — im Zweifel Mieterverein oder Anwalt hinzuziehen.
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