Genehmigung der Naturschutzbehörde für Hornissen beantragen
Wer ein Hornissennest umsiedeln oder im Ausnahmefall beseitigen lassen will, braucht eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. So läuft der Antrag ab.
Warum eine Genehmigung nötig ist
Die Europäische Hornisse ist besonders geschützt. Jeder Eingriff an einem Nest, ob Umsiedlung oder Beseitigung, ist grundsätzlich verboten. Das Bundesnaturschutzgesetz lässt aber Ausnahmen zu, die im Einzelfall geprüft und genehmigt werden müssen. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Ohne deren Genehmigung darf niemand am Nest tätig werden, auch kein Schädlingsbekämpfer. Den rechtlichen Hintergrund vertieft der Beitrag Hornissen und Artenschutz.
Der erste Schritt: die Behörde kontaktieren
Bevor Sie einen formellen Antrag stellen, sollten Sie die Naturschutzbehörde anrufen und die Situation schildern: Wo sitzt das Nest, wie groß ist die Beeinträchtigung, gibt es besondere Risiken wie eine Insektengiftallergie im Haushalt? Häufig schaltet die Behörde einen ehrenamtlichen Hornissenberater ein, der vor Ort prüft. In vielen Fällen lässt sich das Problem ohne Eingriff lösen, etwa durch das Belassen des Nestes bis zum natürlichen Absterben im Herbst oder durch kleine Anpassungen im Alltag.
Wann eine Genehmigung erteilt wird
Eine Ausnahme wird nur erteilt, wenn ein berechtigter Grund vorliegt. Typische Konstellationen sind:
- das Nest sitzt unmittelbar an Eingangstüren, Fenstern oder auf einem Kinderspielplatz
- es befindet sich in regelmäßig genutzten Innenräumen
- eine im Haushalt lebende Person hat eine nachgewiesene Insektengiftallergie
- es besteht eine andere konkrete, nicht anders abwendbare Gefahr
Die Behörde bevorzugt dabei die schonendste Lösung. Eine Umsiedlung, bei der das Volk erhalten bleibt, wird regelmäßig genehmigt. Eine Beseitigung bleibt die Ausnahme und kommt nur infrage, wenn eine Umsiedlung nicht möglich ist.
Was der Antrag enthalten sollte
Für den Antrag sind in der Regel folgende Angaben hilfreich:
- genaue Lage des Nestes und Fotos, falls gefahrlos möglich
- Beschreibung der Beeinträchtigung oder Gefahr
- Nachweise bei gesundheitlichen Gründen, etwa ein ärztliches Attest zur Allergie
- Angabe, ob eine Umsiedlung oder eine Beseitigung gewünscht ist
Je nachvollziehbarer die Begründung, desto reibungsloser das Verfahren. Eine reine Belästigung ohne echte Gefahr reicht für eine Beseitigung meist nicht aus.
Kosten und Bearbeitung
Die Bearbeitung eines Antrags ist je nach Behörde unterschiedlich geregelt. Eine Umsiedlungsgenehmigung wird häufig kostenfrei erteilt, weil die Population erhalten bleibt. Für die Bearbeitung einer Ausnahmegenehmigung können je nach Stelle Gebühren im niedrigen zweistelligen Bereich anfallen, Stand 2026. Diese Verwaltungsgebühr ist nicht mit den Kosten der eigentlichen Umsiedlung zu verwechseln, die der Fachbetrieb gesondert berechnet. Eine Übersicht dazu bietet der Beitrag Was kostet die Umsiedlung. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Dringlichkeit. Bei akuter Gefahr wird in der Regel zügig entschieden.
Wer den Antrag stellt
Antragsteller ist in der Regel die betroffene Person, also Eigentümer oder Mieter des Grundstücks, an dem das Nest sitzt. Bei Mietwohnungen ist es sinnvoll, den Vermieter frühzeitig einzubinden, da er für die Mangelbeseitigung zuständig ist und meist auch die Kosten trägt. Die Details dazu klärt der Beitrag Hornissennest in der Mietwohnung. Häufig übernimmt der hinzugezogene Hornissenberater einen Teil der Kommunikation mit der Behörde, weil er die Abläufe kennt und die fachliche Einschätzung liefert.
Sonderfall akute Gefahr
Besteht eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben, etwa weil eine stark allergische Person dem Nest unausweichlich ausgesetzt ist, lässt sich das Verfahren beschleunigen. In solchen Fällen sollte man die Naturschutzbehörde telefonisch kontaktieren und die Dringlichkeit schildern. Selbst dann gilt jedoch: nicht eigenmächtig handeln, sondern die behördliche Freigabe abwarten und die Maßnahme fachkundig durchführen lassen. Eine telefonische oder formlose Zustimmung sollte man sich im Nachgang schriftlich bestätigen lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Regionale Unterschiede
Die genauen Abläufe, Formulare und Gebühren unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und teils von Kommune zu Kommune. Manche Landkreise stellen Online-Formulare bereit, andere bevorzugen den direkten Kontakt. Es lohnt sich daher, zuerst auf der Website der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde nachzusehen oder dort anzurufen, statt auf allgemeine Annahmen zu vertrauen.
Nach der Genehmigung
Liegt die Genehmigung vor, darf die Maßnahme nur durch fachkundige Personen ausgeführt werden, etwa einen Hornissenberater, einen erfahrenen Imker oder einen geschulten Schädlingsbekämpfer. Halten Sie sich an die Auflagen im Bescheid, etwa zur Methode oder zum Zeitfenster. Wer ohne Genehmigung handelt, riskiert ein Bußgeld, selbst wenn er es gut meint.
So gehen Sie vor
Kontaktieren Sie zuerst die Untere Naturschutzbehörde und schildern Sie die Lage. Sie klärt, ob ein Eingriff überhaupt nötig ist, und nennt Ihnen Berater oder Fachbetriebe. Brauchen Sie einen geschulten Ansprechpartner für die Durchführung der genehmigten Maßnahme, vermittelt das BIOVEX-Netzwerk passende Fachleute.
Häufige Fragen
Wer erteilt die Genehmigung für ein Hornissennest?
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Sie prüft den Einzelfall und entscheidet über eine Ausnahmegenehmigung für Umsiedlung oder Beseitigung.
Was kostet eine Ausnahmegenehmigung?
Eine Umsiedlungsgenehmigung wird häufig kostenfrei erteilt. Für eine Ausnahmegenehmigung können je nach Behörde Verwaltungsgebühren im niedrigen zweistelligen Bereich anfallen, Stand 2026. Die Kosten der eigentlichen Umsiedlung kommen separat hinzu.
Bekomme ich immer eine Genehmigung zur Beseitigung?
Nein. Eine Beseitigung bleibt die Ausnahme und wird nur genehmigt, wenn eine konkrete Gefahr besteht und eine Umsiedlung nicht möglich ist. Die schonendere Umsiedlung wird bevorzugt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt von der Dringlichkeit ab. Bei akuter Gefahr, etwa durch ein Nest am Hauseingang in Kombination mit einer Allergie, wird in der Regel zügig entschieden. Im Zweifel beim zuständigen Amt nachfragen.
Brauche ich ein ärztliches Attest?
Wenn Sie gesundheitliche Gründe wie eine Insektengiftallergie geltend machen, hilft ein ärztlicher Nachweis, den Antrag zu begründen. Pauschal vorgeschrieben ist er nicht, erleichtert aber die Prüfung.