Leiter, Sprühdose und Netz an einer Hauswand zeigen das riskante und verbotene selbst Entfernen eines Hornissennests
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Hornissennest selbst entfernen: warum es verboten und riskant ist

Ein Hornissennest selbst zu entfernen ist in Deutschland verboten, gesundheitlich riskant und im Ergebnis meist erfolglos. Dieser Beitrag erklärt, warum die Finger davon zu lassen sind.

Warum die Eigenentfernung verboten ist

Die Europäische Hornisse (Vespa crabro) zählt seit Jahrzehnten zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in Paragraf 44, die Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie ihre Nist- und Brutstätten zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Hornissennest eigenmächtig zu entfernen, fällt genau darunter. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Nest am eigenen Haus oder im eigenen Garten sitzt, der Schutz gilt überall.

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und können je nach Bundesland mit Bußgeldern bis in den fünfstelligen Bereich geahndet werden. In schweren Fällen sind sogar noch höhere Strafen möglich. Eine Ausnahme von diesem Verbot gibt es nur über eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, und auch dann muss die Maßnahme fachgerecht durchgeführt werden. Wie das funktioniert, erklärt der Beitrag zur Genehmigung der Naturschutzbehörde.

Warum es gefährlich ist

Verteidigungsverhalten am Nest

Hornissen sind außerhalb ihres Nestbereichs friedfertig, verteidigen aber den unmittelbaren Umkreis von etwa zwei bis vier Metern entschlossen. Wer am Nest hantiert, es anbohrt, einschäumt oder das Flugloch verschließen will, löst genau die kollektive Abwehr aus, die zu vielen Stichen gleichzeitig führen kann. Erschütterungen, Rauch und CO2 aus dem Atem wirken als Alarmsignale.

Das Risiko vieler Stiche

Während ein einzelner Hornissenstich für gesunde Menschen meist harmlos ist, sieht die Lage bei mehreren Stichen oder bei einer Insektengiftallergie anders aus. Bei Allergikern kann bereits ein einziger Stich eine schwere Reaktion auslösen. Treten nach einem Stich Atemnot, Kreislaufprobleme, Schwindel oder Quaddeln am ganzen Körper auf, ist das ein Notfall, bei dem sofort der Notruf 112 zu wählen ist. Stiche im Mund- und Rachenraum sind ebenfalls gefährlich. Mehr dazu unter Hornissenstich.

Zusätzliche Gefahren

Viele Nester sitzen in Höhe, etwa im Dachstuhl, im Rollladenkasten oder unter einem Vordach. Der Versuch, dort auf einer Leiter mit aufgeregten Tieren zu hantieren, bringt zusätzliche Sturzgefahr. Auch der unsachgemäße Einsatz von Bioziden in Innenräumen ist riskant, gerade für Kinder und Haustiere.

Die Kombination aus rechtlichem Verbot, aggressiver Nestverteidigung, Höhe und Chemikalien macht die Eigenentfernung zu einem der schlechtesten Wege, ein Hornissenproblem zu lösen.

Warum es meist nicht funktioniert

Selbst wer das Risiko in Kauf nimmt, scheitert oft am Ergebnis. Wird ein Nest nur teilweise zerstört, kehren überlebende Tiere zurück oder bauen an anderer Stelle weiter. Eingeschäumte oder zugeklebte Fluglöcher führen dazu, dass die Tiere sich neue Ausgänge suchen, mitunter ins Wohnungsinnere. Ein sauberes, dauerhaftes Ergebnis erreicht man so gut wie nie.

Typische Irrtümer, die zum Eigenversuch verleiten

Hinter dem Wunsch, selbst Hand anzulegen, stecken oft Fehlannahmen. Der häufigste Irrtum: Auf dem eigenen Grundstück dürfe man tun, was man wolle. Das stimmt für geschützte Arten gerade nicht, der Artenschutz endet nicht am Gartenzaun. Ein zweiter Irrtum ist die Annahme, ein kleines Nest sei harmlos zu entfernen. Auch ein junges Volk verteidigt sich, und gerade beim Hantieren in Höhe oder in engen Hohlräumen entstehen die gefährlichen Situationen.

Ein dritter Irrtum betrifft Baumärkte und Online-Shops, in denen Sprays und Schäume gegen Wespen und Hornissen verkauft werden. Die freie Verkäuflichkeit eines Mittels bedeutet nicht, dass sein Einsatz gegen eine geschützte Art erlaubt ist. Wer ein solches Produkt am Hornissennest verwendet, verstößt trotzdem gegen das Naturschutzrecht und setzt sich zusätzlich gesundheitlichen Risiken aus. Biozide gehören grundsätzlich nicht in Wohn- und Schlafräume, schon gar nicht in der Nähe von Kindern oder Haustieren, und ihre Anwendung im Freien gegen geschützte Tiere ist ohnehin tabu.

Der Schaden geht über das Bußgeld hinaus

Wer ein Nest zerstört, beseitigt nicht nur ein nützliches Insektenvolk, das im selben Sommer Tausende anderer Insekten vertilgt hätte. Er riskiert auch, dass aufgescheuchte Tiere ins Haus eindringen oder Nachbarn gefährdet werden. Der vermeintlich schnelle Eigenversuch zieht so oft mehr Probleme nach sich, als er löst.

Der richtige Weg

Statt selbst Hand anzulegen, führt der einzig sinnvolle Weg über die Fachstellen:

  1. Ruhe bewahren und Abstand halten. In vielen Fällen ist das Nest harmloser, als es wirkt, und kann bis zum natürlichen Absterben im Herbst belassen werden.
  2. Untere Naturschutzbehörde kontaktieren. Sie schätzt die Lage ein und benennt oft einen ehrenamtlichen Hornissenberater.
  3. Genehmigung einholen, falls eine Umsiedlung oder Beseitigung wirklich nötig ist.
  4. Fachperson beauftragen. Die eigentliche Maßnahme übernehmen geschulte Personen.

Wie eine schonende Versetzung abläuft, beschreibt der Beitrag zur Umsiedlung.

Wann es wirklich eilt

Sitzt das Nest an einem unvermeidbaren Ort und lebt eine Person mit nachgewiesener Insektengiftallergie im Haushalt, kann das ein Grund für ein beschleunigtes Vorgehen sein. Auch dann gilt: nicht selbst entfernen, sondern die Naturschutzbehörde informieren und fachliche Hilfe organisieren. Das BIOVEX-Netzwerk vermittelt geschulte Ansprechpartner, die legal und sicher arbeiten.

Häufige Fragen

Darf ich ein Hornissennest auf meinem eigenen Grundstück entfernen?

Nein. Der Schutz der Europäischen Hornisse gilt auch auf dem eigenen Grundstück. Eine Entfernung ist nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde und durch fachkundige Personen erlaubt.

Welche Strafe droht beim eigenmächtigen Entfernen?

Das eigenmächtige Zerstören eines Hornissennestes ist eine Ordnungswidrigkeit und kann je nach Bundesland mit Bußgeldern bis in den fünfstelligen Bereich geahndet werden. In schweren Fällen sind höhere Strafen möglich.

Kann ich das Nest entfernen, wenn die Hornissen weg sind?

Ein verlassenes Nest nach dem natürlichen Absterben des Volkes im Spätherbst wird nie wieder bezogen und darf dann entfernt werden. Solange das Volk aktiv ist, gilt das Verbot.

Ist es nicht ungefährlich, wenn ich nachts arbeite?

Nein. Hornissen sind gerade nachts aktiv und werden von Licht angezogen. Arbeiten in Dunkelheit und Höhe erhöhen das Risiko zusätzlich. Die Eigenentfernung bleibt verboten und gefährlich.

An wen wende ich mich stattdessen?

An die Untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt. Sie schätzt die Lage ein und benennt oft einen Hornissenberater. Ist fachliche Hilfe nötig, vermittelt das BIOVEX-Netzwerk geschulte Ansprechpartner.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall können Urteile und Regelungen abweichen — im Zweifel Mieterverein oder Anwalt hinzuziehen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei anhaltenden Beschwerden, starken Reaktionen oder Unsicherheit suchen Sie bitte ärztlichen Rat.
Hinweis: Diese Art ist gesetzlich geschützt. Töten, Fangen oder Entfernen des Nestes kann verboten und bußgeldbewehrt sein — wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
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