Insektenhotel im blühenden Garten, um Hummeln zu dulden und zu fördern
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Hummeln dulden und im Garten fördern

Hummeln sind friedliche, geschützte Bestäuber, deren Nest nur einen Sommer besteht. Dulden ist fast immer die beste Lösung – und mit ein paar Blühpflanzen und einer Nisthilfe machen Sie Ihren Garten aktiv hummelfreundlich.

Hummeln gehören zu den wertvollsten Bestäubern in unseren Gärten. Sie fliegen schon bei niedrigen Temperaturen und bei Regen, wenn Honigbienen längst im Stock bleiben, und bestäuben dabei Obstbäume, Beerensträucher und Wildblumen. Wer ein Hummelvolk am Haus duldet, leistet damit einen echten Beitrag zum Artenschutz – und hat dafür kaum Aufwand.

Warum Dulden meist die richtige Wahl ist

Ein Hummelvolk lebt nur eine einzige Saison. Im Frühjahr gründet eine einzelne überwinterte Königin den Staat, im Sommer wächst er auf einige Dutzend bis wenige Hundert Tiere an, und im Spätsommer sterben Königin und Arbeiterinnen. Nur die jungen, begatteten Jungköniginnen überwintern einzeln und gründen im nächsten Jahr anderswo neue Völker. Das bedeutet: Das Nest am Haus erledigt sich von selbst, und die alte Niststelle wird im Folgejahr in aller Regel nicht erneut bezogen. Mehr dazu im Beitrag Wie lange bleibt ein Hummelnest?.

Hinzu kommt: Hummeln sind ausgesprochen stechfaul und greifen nur an, wenn sie sich oder ihr Nest unmittelbar bedroht fühlen. Bei normalem Abstand geht von ihnen keine Gefahr aus. Das macht das Zusammenleben für einen Sommer fast immer problemlos.

Der rechtliche Hintergrund

Hummeln sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Es ist verboten, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und ihre Nester zu beschädigen oder zu zerstören. Schon aus diesem Grund ist Dulden nicht nur die naturfreundliche, sondern auch die rechtssichere Variante. Details dazu im Beitrag Hummeln und Artenschutz: Recht und Bußgeld.

So machen Sie Ihren Garten hummelfreundlich

Wer Hummeln nicht nur duldet, sondern aktiv fördern möchte, hat mehrere wirksame Hebel:

  • Durchgehendes Blühangebot: Hummeln brauchen von Frühjahr bis Herbst ununterbrochen Nahrung – schon drei bis fünf Tage Hunger können ein Volk gefährden. Pflanzen Sie früh blühende Weiden, Krokusse und Obstgehölze, im Sommer Klee, Kugeldistel und Beerensträucher, im Herbst Spätblüher.
  • Heimische Wildpflanzen statt gefüllter Zuchtsorten: Gefüllte Blüten liefern oft weder Pollen noch Nektar. Einfache, ungefüllte und heimische Arten sind deutlich wertvoller.
  • Auf Pestizide verzichten: Insektizide schaden Hummeln direkt, Herbizide nehmen ihnen die Nahrungspflanzen.
  • Strukturreichtum zulassen: Eine wilde Ecke, Totholz, ein Steinhaufen oder eine ungemähte Wiese bieten Nistmöglichkeiten und Unterschlupf.

Naturschutzverbände betonen: Eine naturnahe, abwechslungsreiche Gartengestaltung hilft Hummeln mehr als jede einzelne Nisthilfe.

Nisthilfen und Hummelkästen

Wer zusätzlich eine Nisthilfe anbieten möchte, kann einen Hummelkasten aufstellen oder selbst bauen. Erdhummel-Kästen werden eingegraben und über eine Röhre mit der Oberfläche verbunden, andere Arten nehmen oberirdische Kästen oder alte Meisennistkästen an. Wichtig ist Geduld: Nisthilfen werden längst nicht jedes Jahr angenommen, und eine Garantie gibt es nicht. Naturnahe Strukturen im Garten erhöhen die Chance deutlich. Wie Sie ein bereits vorhandenes Nest einordnen, zeigt Hummelnest erkennen.

Häufige Fehler beim guten Willen

Auch wer Hummeln helfen will, kann ungewollt schaden. Diese Punkte sollten Sie vermeiden:

  • Zuckerwasser dauerhaft anbieten: Einer erschöpften Königin im Frühjahr kann ein Tropfen Zuckerwasser kurz über die Runden helfen. Als Dauerfütterung ist es jedoch ungeeignet, weil es echte Blütennahrung nicht ersetzt und gärt. Besser ist ein gutes Blühangebot.
  • Insektenhotels für Hummeln missverstehen: Klassische Insektenhotels mit Bohrlöchern sind für solitäre Wildbienen gedacht, nicht für staatenbildende Hummeln. Hummeln brauchen Hohlräume, keine Röhrchen.
  • Mähroboter und Nachtbetrieb: Bodennester der Erdhummel liegen oft in der Wiese. Ein zu kurz oder nachts mähender Roboter kann Flugbetrieb und Nest stören.
  • Gefüllte Zierpflanzen kaufen: Sie sehen üppig aus, liefern aber oft keinen Pollen und Nektar und sind für Hummeln wertlos.

Wer diese Punkte beachtet, macht aus gutem Willen echte Hilfe.

Wann Dulden an Grenzen stößt

So sehr Dulden zu empfehlen ist: Es gibt Situationen, in denen ein Nest an einer wirklich kritischen Stelle sitzt – etwa unmittelbar an einer Haustür, am Kinderzimmerfenster oder bei einer nachgewiesenen Insektengift-Allergie im Haushalt. Dann ist nicht das eigenmächtige Entfernen die Lösung, sondern eine fachgerechte Umsiedlung mit Genehmigung der Naturschutzbehörde. Wie das abläuft, erklärt Hummeln umsiedeln lassen. In allen anderen Fällen gilt: Einen Sommer lang Gastgeber sein lohnt sich – für den Garten und die Natur.

Häufige Fragen

Sind Hummeln im Garten nützlich?

Ja, sehr. Hummeln bestäuben Obstbäume, Beeren und Wildblumen und fliegen dabei schon bei Kälte und Regen, wenn Bienen pausieren. Sie gehören zu den wichtigsten Bestäubern überhaupt.

Wie kann ich Hummeln im Garten fördern?

Mit einem durchgehenden Blühangebot von Frühjahr bis Herbst, heimischen ungefüllten Wildpflanzen, dem Verzicht auf Pestizide und strukturreichen Bereichen wie Totholz oder ungemähten Wiesenecken.

Lohnt sich ein Hummelkasten?

Er kann helfen, wird aber nicht zuverlässig angenommen. Naturschutzverbände betonen, dass eine naturnahe Gartengestaltung mit Blüh- und Nistangeboten meist wirksamer ist als ein einzelner Kasten.

Muss ich ein Hummelnest dulden?

Rechtlich darf es nicht ohne Genehmigung entfernt werden, weil Hummeln besonders geschützt sind. Da das Volk nur einen Sommer besteht und friedlich ist, ist Dulden fast immer die einfachste und beste Lösung.

Kommen die Hummeln nächstes Jahr wieder?

In der Regel nicht an dieselbe Stelle. Das Volk stirbt im Herbst ab, nur einzelne Jungköniginnen überwintern und gründen im nächsten Jahr meist anderswo neue Nester.

Hinweis: Diese Art ist gesetzlich geschützt. Töten, Fangen oder Entfernen des Nestes kann verboten und bußgeldbewehrt sein — wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
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