Hummeln und Artenschutz: Recht und Bußgeld
Hummeln sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Sie zu töten oder ihr Nest zu zerstören ist verboten und kann je nach Bundesland mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Hier die wichtigsten Regeln im Überblick.
Hummeln genießen in Deutschland einen besonderen rechtlichen Schutz – und das aus gutem Grund: Als wichtige Bestäuber sind sie für Natur und Landwirtschaft unverzichtbar, ihre Bestände aber vielerorts rückläufig. Wer ein Hummelnest am Haus hat, sollte die rechtlichen Grundlagen kennen, denn eigenmächtiges Handeln kann teuer werden.
Hummeln sind besonders geschützt
Alle heimischen Hummelarten zählen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. Daraus ergeben sich klare Verbote. Nach den Zugriffs- und Schutzvorschriften ist es untersagt,
- Hummeln zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
- ihre Nester, Brut- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören,
- sie an ihren Fortpflanzungsstätten erheblich zu stören.
Diese Verbote gelten unabhängig davon, ob das Nest im Garten, im Rollladenkasten oder in der Hauswand sitzt. Auch das Verschließen eines bewohnten Nestes fällt darunter, weil die eingeschlossenen Tiere dabei sterben.
Welche Bußgelder drohen
Ein Verstoß gegen den Artenschutz ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland und der Schwere des Falls; je nach Bundesland reichen die Bußgeldrahmen bis in den Bereich von mehreren zehntausend Euro. In der Regel werden bei einem einmaligen, leichten Verstoß deutlich niedrigere Beträge verhängt, doch schon das verdeutlicht: Eigenmächtiges Entfernen lohnt sich in keinem Fall. Warum Sie deshalb die Finger davon lassen sollten, lesen Sie unter Hummelnest selbst entfernen? Warum nicht.
Hinweis: Die konkreten Bußgeldhöhen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Verbindliche Auskunft gibt die Untere Naturschutzbehörde Ihres Wohnorts.
Ausnahmen sind möglich – aber nur mit Genehmigung
Das Gesetz ist nicht starr: In begründeten Fällen kann die Untere Naturschutzbehörde eine Ausnahme oder Befreiung erteilen, etwa wenn von dem Nest eine echte Gefahr ausgeht oder eine nachgewiesene Allergie im Haushalt besteht. Voraussetzung ist in der Regel, dass kein milderes Mittel ausreicht und das Volk bei der Maßnahme nach Möglichkeit erhalten bleibt – also umgesiedelt statt getötet wird. Wie Sie eine solche Genehmigung beantragen, beschreibt Genehmigung zur Umsiedlung beantragen.
Besonders geschützt und streng geschützt
Das Naturschutzrecht kennt zwei Schutzstufen. Hummeln zählen zu den besonders geschützten Arten. Andere staatenbildende Hautflügler sind sogar streng geschützt – das gilt vor allem für die Hornisse. Für beide Gruppen gelten die genannten Verbote; bei streng geschützten Arten sind die Anforderungen an eine Ausnahme tendenziell noch höher. Der Schutz der Hummeln ist Teil eines größeren Rahmens: Auch viele Wildbienen, Hornissen, Wespenarten und weitere Insekten stehen unter Schutz. Wer das Tier nicht sicher bestimmen kann, sollte daher generell vorsichtig sein und nichts eigenmächtig zerstören.
Warum der Schutz sinnvoll ist
Der rechtliche Schutz ist mehr als Bürokratie. Hummeln bestäuben zahlreiche Wild- und Kulturpflanzen und fliegen dabei schon bei Temperaturen und Witterung, bei denen Honigbienen ausfallen. Hinzu kommt: Ein Hummelvolk besteht nur einen Sommer und löst sich im Herbst von selbst auf, ohne Bauschäden zu hinterlassen. In den allermeisten Fällen ist Dulden daher nicht nur die rechtssichere, sondern auch die einfachste Lösung – mehr dazu unter Hummeln dulden und fördern.
Was im Konfliktfall gilt
Sitzt ein Nest an einer wirklich problematischen Stelle, ist der richtige Weg nicht der Spaten, sondern der Anruf bei der Unteren Naturschutzbehörde. Sie prüft den Einzelfall, nennt zugelassene Fachleute und erteilt bei Bedarf die Genehmigung zur Umsiedlung. Für rechtliche Detailfragen, etwa in Mietverhältnissen, sind der örtliche Mieterverein oder ein Fachanwalt die richtigen Ansprechpartner; einen Überblick gibt Hummelnest in der Mietwohnung.
Häufige Fragen
Stehen Hummeln unter Naturschutz?
Ja. Alle heimischen Hummelarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Sie dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet und ihre Nester nicht beschädigt oder zerstört werden.
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich ein Hummelnest zerstöre?
Das hängt vom Bundesland und der Schwere ab. Die Bußgeldrahmen reichen bis in den Bereich mehrerer zehntausend Euro. Verbindliche Auskunft gibt die Untere Naturschutzbehörde.
Gibt es Ausnahmen vom Schutz?
Ja. Bei wichtigem Grund, etwa einer Gefahr oder nachgewiesenen Allergie, kann die Untere Naturschutzbehörde eine Ausnahme erteilen, in der Regel verbunden mit einer schonenden Umsiedlung statt Tötung.
Darf ich ein Hummelnest verschließen?
Nein. Werden Tiere dabei eingeschlossen und getötet, fällt das unter das Verbot, Nester zu zerstören. Das ist ohne Genehmigung verboten.
Warum sind Hummeln überhaupt geschützt?
Weil sie wichtige Bestäuber sind, die schon bei Kälte und Regen fliegen, und ihre Bestände vielerorts zurückgehen. Der Schutz soll diese ökologisch wertvollen Insekten erhalten.