Genehmigung zur Umsiedlung beantragen
Wer ein geschütztes Hummelnest umsiedeln lassen will, braucht in der Regel eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. So läuft die Beantragung ab, welche Gründe zählen und welche Unterlagen Sie brauchen.
Hummeln sind besonders geschützt, deshalb darf ihr Nest nicht ohne Weiteres entfernt oder umgesiedelt werden. Wird eine Umsiedlung unvermeidbar, ist dafür in der Regel eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde nötig. Das klingt aufwendiger, als es ist: Der Weg ist klar geregelt, und die Behörde berät meist schon vorab, ob ein Eingriff überhaupt erforderlich ist.
Wer ist zuständig?
Ansprechpartner ist die Untere Naturschutzbehörde Ihres Wohnorts. Diese Aufgabe nehmen die Kreisverwaltungen wahr, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung. Dort sitzt das Fachpersonal, das den Fall prüft, berät und die Genehmigung erteilt. Häufig vermittelt die Behörde auch ehrenamtliche Hummel- und Hornissenberater, die das Nest begutachten.
Welche Gründe zählen
Eine Ausnahme wird nur erteilt, wenn ein hinreichender Grund vorliegt und kein milderes Mittel ausreicht. Anerkannte Gründe sind zum Beispiel:
- eine nachgewiesene Allergie gegen Insektenstiche bei einer im Haushalt lebenden Person,
- ein Nest an einer unvermeidbar kritischen Stelle, etwa unmittelbar an einer stark genutzten Haustür oder am Kinderzimmerfenster,
- eine konkrete Gefährdung, die sich nicht anders abwenden lässt.
Kein ausreichender Grund ist dagegen bloßes Unbehagen. Da Hummeln stechfaul sind, keine Bauschäden anrichten und ihr Volk im Herbst von selbst vergeht, prüft die Behörde zunächst, ob Dulden möglich ist – mehr dazu unter Hummeln dulden und fördern.
So läuft die Beantragung ab
- Telefonische Beratung: Zuerst die Untere Naturschutzbehörde oder eine genannte Beratungsstelle kontaktieren und den Fall schildern.
- Begutachtung vor Ort: Oft kommt ein Berater oder Fachbetrieb vorbei, bestimmt die Art und prüft, ob die Gefährdung anders abgewendet werden kann.
- Antrag stellen: Lässt sich der Eingriff nicht vermeiden, stellen Sie einen Antrag auf Ausnahme oder Befreiung vom artenschutzrechtlichen Verbot. Viele Behörden bieten dafür Formulare an.
- Bescheid und Umsetzung: Nach Genehmigung führt eine Fachperson die Umsiedlung schonend durch, sodass das Volk erhalten bleibt.
Wie die anschließende Umsiedlung im Detail abläuft, beschreibt der Beitrag Hummeln umsiedeln lassen.
Welche Unterlagen Sie brauchen
Welche Nachweise verlangt werden, unterscheidet sich je nach Behörde. Häufig hilfreich oder erforderlich sind:
- Angaben und möglichst Fotos zum Standort des Nestes,
- eine Begründung, warum die Umsiedlung nötig ist,
- bei Allergie ein ärztliches Attest,
- gegebenenfalls die Zustimmung des Eigentümers oder Vermieters.
Was im Bescheid steht
Wird die Ausnahme erteilt, enthält der Bescheid in der Regel mehr als ein bloßes "Ja". Üblich sind Auflagen, die den Tierschutz sichern, etwa: dass das Volk schonend umgesiedelt und nicht getötet werden muss, dass nur eine fachkundige Person die Maßnahme durchführen darf, dass ein bestimmter Zeitraum einzuhalten ist und dass der neue Standort geeignet sein muss. Halten Sie sich an diese Auflagen – sie sind verbindlicher Teil der Genehmigung. Bewahren Sie den Bescheid auf, bis die Maßnahme abgeschlossen ist.
Wie lange dauert das Verfahren?
Eine pauschale Frist gibt es nicht; sie hängt von der Behörde und der Dringlichkeit ab. Bei einer akuten Gefahrenlage, etwa einer Allergie, reagieren viele Behörden kurzfristig und vermitteln rasch einen Berater. In weniger dringenden Fällen kann die Bearbeitung einige Tage bis Wochen dauern. Weil ein Hummelvolk nur eine begrenzte Lebensdauer hat, kann es vorkommen, dass sich das Nest bis zur Entscheidung bereits dem natürlichen Ende nähert. Wie lange ein Volk besteht, lesen Sie unter Wie lange bleibt ein Hummelnest?.
Kosten und Dauer
Die Genehmigung selbst ist häufig kostenlos oder mit einer geringen Verwaltungsgebühr verbunden, weil das Volk bei der Umsiedlung erhalten bliebt. Die Kosten der eigentlichen Arbeit kommen separat hinzu; eine Übersicht gibt Was kostet die Umsiedlung?. Da ein Hummelvolk nur eine begrenzte Zeit besteht, lohnt es sich, früh anzufragen – je nach Saisonstand rät die Behörde mitunter dazu, die wenigen verbleibenden Wochen schlicht abzuwarten.
Tipp: Rufen Sie immer zuerst bei der Naturschutzbehörde an, bevor Sie einen kostenpflichtigen Betrieb beauftragen. Oft klärt sich im Gespräch, dass gar kein Eingriff nötig ist oder ein ehrenamtlicher Berater helfen kann.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Genehmigung, um ein Hummelnest umzusiedeln?
Ja, in der Regel. Da Hummeln besonders geschützt sind, ist eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nötig. Eigenmächtiges Entfernen oder Umsetzen ist verboten.
Wo beantrage ich die Genehmigung?
Bei der Unteren Naturschutzbehörde Ihres Wohnorts. Das ist die Kreisverwaltung oder, in kreisfreien Städten, die Stadtverwaltung. Sie berät, prüft und erteilt die Genehmigung.
Welche Gründe werden anerkannt?
Zum Beispiel eine nachgewiesene Insektengift-Allergie, ein Nest an einer unvermeidbar kritischen Stelle oder eine konkrete, nicht anders abwendbare Gefahr. Bloßes Unbehagen reicht nicht.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Je nach Behörde Angaben und Fotos zum Standort, eine Begründung, bei Allergie ein ärztliches Attest und gegebenenfalls die Zustimmung von Eigentümer oder Vermieter.
Was kostet die Genehmigung und wie lange dauert es?
Die Genehmigung ist oft kostenlos oder kostet eine geringe Gebühr, da das Volk erhalten bleibt. Weil ein Hummelvolk nur begrenzt besteht, sollten Sie früh anfragen; manchmal rät die Behörde auch zum Abwarten.