Attrappennest und Nistkasten am Zaunpfahl im Garten, um Hornissen schonend zu vertreiben statt zu töten
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Hornissen schonend vertreiben statt töten

Hornissen darf man nicht töten und ihr Nest nicht zerstören. Schonendes Fernhalten ist möglich, doch ein bestehendes Nest lässt sich nicht einfach wegscheuchen.

Vertreiben ist nicht gleich Bekämpfen

Wer Hornissen am Haus hat, sucht oft nach einer schnellen Möglichkeit, sie loszuwerden. Wichtig ist zu verstehen: Die Europäische Hornisse ist besonders geschützt. Sie darf weder getötet noch verletzt werden, und ihr Nest darf nicht beschädigt oder entfernt werden. Schonendes Vertreiben kann deshalb nur bedeuten, einzelne Tiere fernzuhalten oder das Umfeld unattraktiv zu machen. Ein etabliertes Volk lässt sich dagegen nicht durch Vertreiben zum Umzug bewegen, denn die Tiere sind an ihren Nistplatz gebunden.

Was bei einzelnen Tieren hilft

Gegen einzelne Hornissen, die auf der Terrasse oder am Fenster auftauchen, gibt es tierfreundliche Mittel:

  • Fliegengitter und geschlossene Fenster halten Innenräume zuverlässig frei.
  • Beleuchtung reduzieren: Hornissen sind nachtaktiv und fliegen Licht an. Gedämpftes, warmweißes Licht und Insektengitter an beleuchteten Fenstern verringern Anflüge.
  • Nahrungsquellen entfernen: Fallobst aufsammeln, Mülltonnen schließen, Tierfutter nicht offen stehen lassen.
  • Sanftes Umlenken: Eine Sprühflasche mit klarem Wasser bringt ein hartnäckiges Tier zum Weiterfliegen, ohne es zu verletzen.

Diese Maßnahmen und ihre Grenzen behandelt auch der Beitrag zu Hausmitteln.

Warum man ein Nest nicht vertreiben kann

Ein Hornissenvolk verteidigt seinen Nistplatz und zieht nicht freiwillig um, nur weil man es stört. Im Gegenteil: Störungen wie Rauch, Lärm, Erschütterungen oder Wassergüsse reizen die Tiere und erhöhen das Risiko von Stichen, ohne das Nest zu beseitigen. Wer ein Nest tatsächlich an einem anderen Ort haben möchte, braucht eine fachgerechte Umsiedlung, und die ist nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde und durch geschulte Personen erlaubt.

Ein Nest lässt sich nicht vertreiben, sondern nur belassen, umlenken oder im Ausnahmefall umsiedeln. Alle anderen Wege sind verboten und gefährlich.

Was streng verboten bleibt

Folgende Versuche, Hornissen loszuwerden, sind illegal und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden:

  • das Nest mit Insektenspray, Rauch oder Feuer behandeln
  • das Flugloch verschließen oder das Nest einschäumen
  • das Nest abschlagen, absaugen oder fluten

Solche Eingriffe gelten als Tötung oder Beschädigung einer geschützten Art beziehungsweise ihrer Brutstätte. Mehr dazu unter Hornissen und Artenschutz und Hornissennest selbst entfernen.

Der Unterschied zwischen Anlocken vermeiden und Vertreiben

Viel wirkungsvoller als der Versuch, anwesende Tiere zu vertreiben, ist es, sie gar nicht erst anzulocken. Das klingt nach einer Spitzfindigkeit, macht in der Praxis aber den entscheidenden Unterschied. Wer Komposthaufen abdeckt, reifes Obst zeitnah erntet, Tiernäpfe nach der Fütterung hereinholt und Getränke draußen abdeckt, reduziert die Attraktivität des Grundstücks spürbar, ohne einem einzigen Tier zu schaden. Hornissen suchen dann schlicht woanders.

Auch die Beleuchtung spielt eine größere Rolle, als viele denken. Da Hornissen nachts auf Lichtquellen zufliegen, zieht eine hell erleuchtete Terrasse im Hochsommer Tiere aus der weiteren Umgebung an. Eine gedämpfte, warmweiße Beleuchtung und Insektengitter an beleuchteten Fenstern lösen dieses Problem an der Wurzel. Das ist nachhaltiger als jeder Vertreibungsversuch, weil es die Ursache angeht statt das Symptom.

Geduld als Strategie

Manchmal ist die wirksamste Maßnahme schlicht Zeit. Ein Hornissenvolk hat eine begrenzte Lebensdauer von wenigen Monaten. Was im Hochsommer als störend empfunden wird, ist im Oktober oft schon vorbei. Wer abwägen kann, ob sich der Aufwand und das Risiko eines Eingriffs für die verbleibenden Wochen überhaupt lohnen, entscheidet sich nicht selten bewusst fürs Abwarten. Wie der natürliche Jahresverlauf eines Volkes aussieht, erklärt der Beitrag Lebenszyklus der Hornisse.

Der friedliche Weg: tolerieren statt vertreiben

In vielen Fällen ist die beste Lösung, das Nest einfach zu belassen. Hornissen sind friedfertig, verteidigen nur einen engen Umkreis von zwei bis vier Metern um das Nest und lösen ihr Volk im Spätherbst von selbst auf. Ein verlassenes Nest wird nie wieder bezogen und kann danach gefahrlos entfernt werden. Sitzt das Nest an einem ruhigen Ort, etwa hinten im Garten oder unter einem Dachvorsprung abseits der Wege, ist Abwarten oft die einfachste und naturverträglichste Variante. Welchen Nutzen die Tiere dabei stiften, lesen Sie unter Nutzen der Hornisse.

Wann fachliche Hilfe nötig ist

Lässt sich der Sicherheitsabstand im Alltag nicht einhalten, etwa weil das Nest direkt am Hauseingang, am Kinderzimmerfenster oder über der Terrasse sitzt, oder lebt eine Person mit Insektengiftallergie im Haushalt, dann ist Selbsthilfe der falsche Weg. Wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde oder einen ehrenamtlichen Hornissenberater, der die Lage einschätzt. Ist eine Umsiedlung erforderlich, vermittelt das BIOVEX-Netzwerk geschulte Ansprechpartner, die das Volk schonend und legal versetzen.

Häufige Fragen

Kann ich ein Hornissennest zum Umzug bewegen?

Nein. Ein etabliertes Volk ist an seinen Nistplatz gebunden und zieht nicht freiwillig um. Störungen reizen die Tiere nur. Soll das Nest weg, ist ausschließlich eine genehmigte, fachgerechte Umsiedlung erlaubt.

Darf ich Hornissen mit Insektenspray vertreiben?

Nein. Das gilt als Verletzen oder Töten einer geschützten Art und ist verboten. Es kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden und provoziert zudem gefährliche Abwehrreaktionen der Tiere.

Wie halte ich einzelne Hornissen von der Terrasse fern?

Entfernen Sie Nahrungsquellen wie Fallobst, dämpfen Sie die Beleuchtung und nutzen Sie Fliegengitter an Fenstern. Ein einzelnes Tier lässt sich mit etwas Wasser aus einer Sprühflasche sanft umlenken.

Verschwinden Hornissen von selbst?

Ja. Ein Hornissenvolk löst sich im Spätherbst auf, und das Nest wird nie wieder bezogen. Danach kann das leere Nest gefahrlos entfernt werden. An ruhigen Standorten ist Abwarten oft die beste Lösung.

Was tun, wenn das Nest direkt am Hauseingang sitzt?

Versuchen Sie nicht, es selbst zu beseitigen. Wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde oder einen Hornissenberater. Ist eine Umsiedlung nötig, übernehmen geschulte Fachleute das schonend und legal.

Hinweis: Diese Art ist gesetzlich geschützt. Töten, Fangen oder Entfernen des Nestes kann verboten und bußgeldbewehrt sein — wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
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